Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Die Regulierungsfolgenabschätzung

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Regulierungsvorlagen des Bundes.1 Die Berücksichtigung von Kosten- und Nutzenüberlegungen gehört gemäss Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes vom 19. Dezember 2012 zu den Grundsätzen der Finanzmarktpolitik der Schweiz. Zudem hält auch der Schlussbericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik vom 5. Dezember 2014 fest, dass konsequent Kosten-Nutzen Abwägungen bei Regulierungen im Finanzmarktbereich gemacht werden sollen.

Die RFA soll zur Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung auf möglichst allen Regelungsstufen beitragen. Neben Gesetzesprojekten wird eine RFA auch bei Verordnungsänderungen durchgeführt, wenn dadurch rechtliche Grundlagen geschaffen werden, welche mit gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sind. Sie bezweckt eine verstärkte Transparenz hinsichtlich der dem Rechtsetzungsprojekt zugrundeliegenden Probleme, der angestrebten Ziele, der verfügbaren Optionen, der vorgeschlagenen Massnahmen und der vermuteten Auswirkungen auf der Mikro- wie auch auf der Makroebene. Sie prüft alternative Regelungsmöglichkeiten und die Vollzugstauglichkeit und strebt damit auch eine Optimierung der Vorlage an. Damit liefert sie der Bundesverwaltung Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten, den politischen Entscheidungsträgern bessere Entscheidungsgrundlagen, interessierten Kreisen bessere Grundlagen für Positionsbezüge und den zuständigen Institutionen und Akteuren bessere Möglichkeiten zur Kontrolle und Evaluation von Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit.

Die vorliegende RFA prüft die vorgeschlagene Verordnungsänderung im Bereich „Too-Big-to-Fail (TBTF) hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fünf Punkte:

1. Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns: Inwiefern ist staatliches Handeln notwendig und möglich?

2. Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen: Welche Auswirkungen

haben die geplanten Regulierungen voraussichtlich auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen?

3. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft: Welche Auswirkungen haben die geplanten Regulierungen voraussichtlich auf die Gesamtwirtschaft, insbesondere auf die Wettbewerbsintensität und Standortattraktivität?

4. Alternative Regelungen: Bestehen alternative Regulierungsmöglichkeiten?

5. Zweckmässigkeit im Vollzug: Inwiefern ist dem Erfordernis der Zweckmässigkeit des Vollzugs für die Wirtschaft Rechnung getragen worden?

1.2 Handlungsbedarf bezüglich der „Too-big-to-fail“-Bestimmungen

Im Zuge der Einführung der „Too-big-to-fail“-Regulierung (abgekürzt: TBTF-Regulierung) im Jahr 2012, insbesondere in der dazugehörenden RFA, wurde der grundsätzliche staatliche Handlungsbedarf im Bereich TBTF aufgezeigt und die Grundproblematik eingehend erläutert. Im Rahmen seines Evaluationsberichtes vom 18. Februar 20152 gemäss Artikel 52 Bankengesetz, hat der Bundesrat zusätzlichen Handlungsbedarf im Bereich TBTF identifiziert.

In diesem Evaluationsbericht, der auf den umfangreichen Arbeiten der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie basiert, bekräftigt der Bundesrat, dass die im Vergleich zur Grösse des Landes sehr grossen Finanzinstitute für die Finanzstabilität des Landes von zentraler Bedeutung sind. Er spricht sich gegen eine grundsätzliche Neuausrichtung der TBTF-Regulierung aus, ortet jedoch Handlungsbedarf im Rahmen der bestehenden Gesetze,

1 Vgl. http://www.seco.admin.ch/themen/00374/00459/00465/index.html?lang=de (6. Nov. 2015).

2 Vgl. http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/38319.pdf (6. Nov. 2015).