Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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5 Schlussfolgerungen

Die vorliegende RFA zeigt, dass mit den angepassten Eigenmittelanforderungen (in Verbindung mit der bis 2019 zu finalisierenden Notfallplanung der Grossbanken) ein weiterer Schritt im Gesamtprozess zur Beseitigung der TBTF-Problematik gemacht wird. Dies ist ein zentraler Nutzen für den Finanzplatz und die Volkswirtschaft, da von der TBTF-Problematik eine potentielle Bedrohung der Finanzstabilität ausgeht. Die höheren Anforderungen stärken die Widerstandskraft der Banken, was langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Reputation bei den Kunden steigern sollte. Die Grossbanken verfügen danach über eine im internationalen Vergleich höhere Solvenz und Stabilität. Ist die vorgesehene (Eigen-)Kapitalausstattung erst einmal erreicht, sollten die betroffenen Banken zudem von besseren Ratings und geringeren Refinanzierungskosten profitieren können. Auch der Ruf des Schweizer Finanzplatzes wird dadurch gestärkt.

Im internationalen Vergleich soll die Schweiz, wie von der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie empfohlen, zu den Ländern mit international führenden Going-Concern Eigenmittelanforderungen gehören. Die Schweiz geht im Bereich der Leverage-Ratio wie auch bezüglich der risikogewichteten Anforderungen über die Basel III Mindeststandards für den Going-Concern-Fall hinaus. Wie für die Schweiz ist dies auch für die USA und UK zumindest im Bereich der Leverage-Ratio der Fall. Dies reflektiert letztlich die Bedeutung der systemrelevanten Banken für die Schweiz. Die in der letzten Finanzkrise erlittenen Verluste von Banken zeigten eine breite Streuung. Die UBS-Verluste wären mit den neuen Going-Concern-Eigenmittelvorgaben in der Krise gedeckt gewesen. Beispiele noch höherer prozentualer Verluste wären durch die Going-Concern-Anforderung allerdings nicht mehr abgedeckt. Es ist deshalb wichtig, dass auch angemessene Anforderungen für den Gone-Concern-Fall bestehen. Dieses zusätzliche Kapital kann zur Unterstützung einer Sanierung oder Abwicklung verwendet werden, was die Risiken für die Steuerzahlenden verringert.

Die Anpassungen führen aus zwei Gründen nicht zu einer insgesamt restriktiveren Kreditvergabepolitik der Schweizer Banken. Zum einen fehlt die empirische Evidenz, die ein solches Szenario wahrscheinlich erscheinen lassen. So hatte die Einführung der TBTF-Gesetzgebung und Basel III beispielsweise kaum Auswirkungen auf das Kreditangebot. Zum anderen verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eine relativ hohe Bankendichte. Der Wettbewerb spielt, gerade im Kreditbereich. Nicht ausgeschlossen sind gewisse Anpassungen der Finanzierungskosten in jenen Bereichen, in denen die beiden Grossbanken über einen hohen Marktanteil verfügen.

Zuverlässige Aussagen zu den isolierten Auswirkungen auf die Kunden und den Staat aufgrund der höheren Eigenmittelanforderungen sind insofern mit Schwierigkeiten verbunden, als dass diese vom allgemeinen wirtschafts- und währungspolitischen Rahmen sowie dem sich wandelnden strukturellen Umfeld des Finanzsektors abhängen. Generell sind aber die gesamtwirtschaftlichen Kosten der neuen Anforderungen als gering zu beurteilen.