Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten
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RWA. Die absolut gesehen deutlich höheren neuen Anforderungen sind dabei zu einem grossen Teil durch auf internationaler Ebene neue Mindeststandards hinsichtlich des Haltens von Bail-in-Instrumenten im Rahmen der Gone-Concern-Anforderungen bedingt (vgl. Kapitel 2).
Abbildung 2: Neue vs. alte Eigenmittelanforderungen an die Grossbanken (ohne Rabatte)
1.4 Alternative und nicht weiter verfolgte Massnahmen
Der Evaluationsbericht des Bundesrates vom Februar 2015 hat bestätigt, dass alternative TBTF-Regulierungsansätze wie etwa die Einführung eines Trennbankensystems für die Schweiz nicht sinnvoll sind. Gleichzeitig hat die Evaluation den Rahmen für die Weiterentwicklung des Schweizer TBTF-Ansatzes festgelegt. So sollen sich die Eigenmittelanforderungen an jenen der führenden Finanzplätzen orientieren. Die beschlossenen Eckwerte entsprechen diesem Prinzip. Mit einer weniger weitgehenden Erhöhung der Eigenmittel-Anforderungen wären die schweizerischen Vorgaben an die Grossbanken nicht international führend. Umgekehrt wären Eigenmittel-Anforderungen, die deutlich über diejenigen von konkurrierenden Finanzplätzen hinausgehen, nicht mehr mit global vergleichbaren Wettbewerbsanforderungen vereinbar. Da keine grundsätzliche Neuorientierung notwendig ist, können die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen vorgenommen werden.