Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten
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Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über einen im Verhältnis zum BIP grossen Bankensektor. Auch die Marktkonzentration ist nach wie vor hoch (siehe Abbildung 4). Banken sind auch ein bedeutender Arbeitgeber. 2014 arbeiteten etwa 120‘000 Beschäftigte (vollzeitäquivalent) im Bankensektor. Dies entspricht etwa 3% der Gesamtbeschäftigten. Seit der Krise hat der Personalbestand in der Schweiz bei den Grossbanken leicht abgenommen, bei ZKB und Raiffeisen hat er leicht zugenommen. Insgesamt liegt die Anzahl der im Bankensektor Beschäftigten auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Krise (siehe Abbildung 5). Rund die Hälfte der Beschäftigten ist bei systemrelevanten Banken angestellt. Wie in Kapitel 3 dargelegt, gibt es historische Evidenz, dass die Kosten einer Bankenkrise aufgrund der Grösse des Bankensektors für die Schweiz speziell hoch sein dürften.
Abbildung 5: Beschäftigung im Schweizer Bankensektor
140'000
120'000
100'000
80'000
60'000
40'000
20'000
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 20132014
Grossbanken Systemrelevante Inlandbanken Schweiz
Quelle: BfS Beschäftigungsstatistik, Geschäftsberichte der Banken, Vollzeitäquivalente.
Um zu gewährleisten, dass systemrelevante Banken auch grössere Krisen ohne Staatshilfe überstehen können, sind ausreichende Kapitalpolster notwendig. Die Kalibrierung der Going-Concern Puffer Anforderungen liegt im Rahmen der mittleren historischen Verlusterfahrungen (vgl. Abschnitt 3.2). Sie garantiert aber keine absolute Sicherheit. Wie die Zahlen des FSB belegen, haben die grössten historischen Going-Concern Verluste sowohl die neu kalibrierten LR-Puffer für CS und UBS (vgl. Kapitel 1.3) als auch die neu kalibrierten RWA-Puffer für CS und UBS überstiegen, womit – bei entsprechenden Verlusten – auch die neuen Minimalanforderungen unterschritten und der Going-Concern in Frage gestellt worden wäre. Zudem könnten gemäss FSB die geschätzten Verluste die effektiv erlittenen Verluste eher unterschätzen. Auch unter der neuen Regulierung muss deshalb mit der Möglichkeit eines Gone-Concern Falles gerechnet werden. Hier kommt dem Schweizer Notfallplan (welcher gemäss Bankengesetz die ununterbrochene Weiterführung der systemrelevanten Funktion gewährleisten muss), der globalen Sanier-und Abwicklungsfähigkeit und einer ausreichenden Bail-in-Kapazität eine grosse Bedeutung zu.
Im Falle eines Bail-in ist mit sehr hohen Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung nichtsystemrelevanter Funktionen zu rechnen, insbesondere da nach einer ersten Stabilisierung weitere Restrukturierungsmassnahmen zu erwarten sind. Aufgrund des besonders stark ausgeprägten Auslandengagements der Schweizer Grossbanken und der damit verbundenen Unsicherheiten und Risiken sind für diese Banken höhere Gone-Concern-Anforderungen gerechtfertigt.