Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 16 Seiten
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tungsfunktionen im Verarbeitungssystem aufbewahrt werden sollen oder die Daten aufgrund umfassender technischer Änderungen am Verarbeitungssystem entsprechend aufbewahrt werden müssen (vgl. Art. 13 der Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [VVS-ÜPF] vom XX.XX.XXXX9). Wird beispielsweise eine Echtzeitüberwachung, RT_17_TEL_IRI_CC, verlängert, für welche die Gebühr des Dienstes ÜPF 2160 Franken beträgt, wird hierfür pro Verlängerung ein Betrag von 216 Franken fällig.
Art. 12 Gebühr für die Überprüfung der Auskunfts- und Überwachungsbe-
reitschaft
Um den infolge der Überprüfung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft entstandenen Überprüfungsaufwand zu decken, haben die betreffenden Mitwirkungspflichtigen gemäss Absatz 1 eine Gebühr zu entrichten, wie es in Artikel 33 Absatz 4 BÜPF vorgesehen ist. Für diese Überprüfung soll dabei eine Pauschalgebühr entrichtet werden (Abs. 2). Geht der Überprüfungsaufwand jedoch über den üblichen Aufwand hinaus, so wird nach Absatz 3 eine Gebühr nach Zeit- und Sachaufwand erhoben. Die Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand orientiert sich an Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich vom 7. Dezember 200710, da es sich um vergleichbare Tätigkeitsgebiete handelt.
Art. 13 Gebühr für nicht aufgeführte Dienstleistungen
Diese Bestimmung entspricht dem bisherigen Artikel 4 und hält fest, dass die Gebühr für Dienstleistungen, für die es keine Pauschale gibt, nach Zeitaufwand berechnet wird (Absatz 1). Auch die Bereitstellung von einmalig benutztem Material verursacht einen Aufwand, der in Rechnung gestellt wird (Absatz 2). Mehrmals benutztes Material wird im Stundenaufwand eingerechnet. Es kann im Voraus vom Dienst ÜPF eine Offerte verlangt werden. Ein Spezialfall bei einer Duldungspflichtigen könnte nach dieser Verrechnungsmethode hohe Kosten verursachen. Eine Offerte ist in Absprache mit dem Dienst ÜPF in solchen Fällen empfehlenswert, da die Gebühr bei einer Beauftragung als geschuldet gilt. Gebühren für die in Zukunft durch den Dienst ÜPF durchgeführten Schulungen werden anhand dieses Artikels individuell für jede Schulung berechnet.
Art. 14 Gebühr für Benutzerkonten auf dem Verarbeitungssystem
Für die Benutzung der vom Dienst ÜPF zur Verfügung gestellten Umgebung des Verarbeitungssystems wird eine jährliche Gebühr erhoben. Diese Ge-
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