Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 16 Seiten

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Art. 19 Übergangsbestimmungen

Absatz 1 regelt, dass diese Verordnung für Überwachungsmassnahmen und Anfragen für Auskünfte gilt, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung angeordnet werden. Die Gebühren und Entschädigungen für Überwachungsmassnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung angeordnet wurden, richten sich nach bisherigem Recht.

Absatz 2 besagt aber, dass Verlängerungen für laufende Überwachungen nach dem Inkrafttreten bereits nach dem neuen Recht in Rechnung gestellt werden.

Absatz 3 regelt, dass Auskünfte welche bis zur Einführung des neuen Verarbeitungssystems (beziehungsweise der Komponente zur Abwicklung der Information Requests) im Pikett manuell von den Mitwirkungspflichtigen abgearbeitet werden müssen, inklusive der Fallpauschale für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten in Rechnung gestellt werden. Dies so lange, bis die Auskünfte automatisiert im Verarbeitungssystem angefragt werden können.

Absatz 4 verweist auf die bisherige Praxis des Dienstes ÜPF, wobei der Dienst einen Archivdatenträger herstellt und den Strafverfolgungsbehörden übergibt. Diese wird beibehalten bis die Daten zentral beim Dienst ÜPF über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden können. Diese Praxis wird in den Übergangsbestimmungen in Artikel 16 Absatz 2 VVS-ÜPF so geregelt. Dieser Archivdatenträger bleibt wie bisher kostenlos.

Art. 20 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem BÜPF und dessen Ausführungsverordnungen in Kraft.

3. Anhang

Der Anhang der Gebührenverordnung besteht aus der Tabelle, welche sämtliche Auskunfts- und Überwachungstypen und in der Gebührenverordnung definierten Gebühren aufzeigt. Es ist sowohl die Gebühr für den Dienst ÜPF, wie auch die Entschädigung pro involvierte Mitwirkungspflichtige ersichtlich

Die Tabelle ermöglicht es sämtlichen anordnenden und auswertenden Behörden, die anfallenden Kosten für eine notwendige Überwachungsmassnahme im Voraus zu berechnen. Werden Parameter, wie die Anzahl der