Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Es soll hier auch erwähnt sein, dass sämtliche Postüberwachungen, wie nach bisheriger Praxis, nicht ausserhalb der Normalarbeitszeiten in Auftrag gegeben werden können.

Art. 7 Zusätzliche Fallpauschale für rückwirkende Überwachungsmass-

nahmen in dringenden Fällen.

Neu können rückwirkende Überwachungsmassnahmen auch als dringend angeordnet werden. Wird eine Anordnung als dringend bezeichnet, wird die Bearbeitungszeit entsprechend verkürzt gemäss Artikel 13 Absatz 3 VD-ÜPF. Für die rasche Erledigung des Auftrags wird eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt. Werden rückwirkende Überwachungsmassnahmen zum Beispiel im Pikett als dringend angeordnet, so ist sowohl die zusätzliche Gebühr für die dringende Erledigung als auch die Pauschale für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten geschuldet. Weiter ist hier aufzuführen, dass je nachdem mit Qualitätseinbussen gerechnet werden muss. Werden rückwirkende Daten der letzten Stunden und bis hin zu den letzten Tagen verlangt, kann es sein, dass die Mitwirkungspflichtige die Daten aus offensichtlichen technischen Gründen, beispielsweise die Verarbeitungszeit für Daten in den Systemen der Mitwirkungspflichtigen, noch nicht komplett liefern kann. Insbesondere Roamingdaten treffen bei den Mitwirkungspflichtigen meist verzögert aus dem Ausland ein.

Art. 8 Fallpauschale für Testschaltungen

Artikel 28 Absatz 4 VÜPF sieht vor, dass auch die Strafverfolgungsbehörden Testschaltungen vornehmen können, um Qualitätskontrollen oder Schulungen durchzuführen. Sie haben die Kosten der Testschaltungen jedoch selber zu tragen. Die Höhe der Entschädigung entspricht dabei jener, welche für den Überwachungstyp vorgesehenen ist. Die Gebühr ist eine eigene, speziell für Testschaltungen Eingeführte und ist tiefer, als die normalen Gebühren. Der Dienst ÜPF unterstützt damit Testschaltungen, welche für die Qualitätssicherung wichtig sind. Um das Verarbeitungssystem nicht unnötigerweise mit Überwachungsmassnahmen zu belasten und allenfalls nicht mehr benötigte Testschaltungen deaktivieren zu können, sind Testschaltungen maximal 12 Monate gültig und können nach Ablauf der 12 Monate weiter verlängert werden. Die Verlängerung wird gemäss Artikel 10, also mit dem entsprechenden Prozentsatz, verrechnet. Diese gilt aber wiederum für 12 Monate und nicht nur für drei. Somit sind die Gebühren und Entschädigungen für Testschaltungen generell von den jeweiligen Überwachungstypen abgeleitet und doch wird der Qualitätssicherungsaufgabe der Strafverfolgungsbehörden Rechnung getragen.