Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesgesetz Entwurf über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum

Aufhebung vom …

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...44

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 25. Juni 197645 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum wird aufgehoben.

II

Übergangsbestimmungen zur Aufhebung vom …

1Bei Aufhebung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 197646 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum bestehende Bürgschaftsgeschäfte werden von den gemäss Bundesgesetz vom 6. Oktober 200647 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen anerkannten regionalen, gewerblichen Bürgschaftsorganisationen nach bisherigem Recht bis zum ordentlichen Auslaufen weitergeführt.

2Bis zum 31. Dezember 2016 gewährte Zinskostenbeiträge werden vom SECO nach bisherigem Recht weiter ausgerichtet.

3Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die Geschäfte nach Absatz 1 gemäss dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum.

4Er trägt Verluste für Bürgschaften nach Absatz 1 gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum.

44 BBl …

45 AS 1976 2825, 1985 390, 2000 187, 2006 2197, 2012 3655

46 AS 1976 2825, 1985 390, 2000 187, 2006 2197, 2012 3655

47 SR 951.25