Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten
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Verhältnis zum europäischen Recht
Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist mit dem geltenden EU-Recht im Bereich der staatlichen Beihilfen kompatibel. Im Übrigen bestehen in fast allen EU-Mitgliedsländern vergleichbare Instrumente mit höheren Bürgschaftslimiten. Alle Nachbarländer weisen zum Beispiel eine Bürgschaftslimite über 1 Million Franken aus. In Deutschland liegt die Limite bei 1,25 Millionen Euro, in Österreich bei 1,2 Millionen Euro, in Frankreich bei 1,5 Millionen Euro und in Italien bei bis zu 2 Millionen Euro.
5.1.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
Die Vorlage beinhaltet keine Subventionsbestimmungen oder Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die der Ausgabenbremse zu unterstellen sind.
5.1.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Mit den beantragten Gesetzesänderungen werden die bestehenden Subventionen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen weitergeführt und punktuell angepasst. Dabei werden die Grundsätze des Subventionsgesetzes19 respektiert.
Die Bedeutung der Finanzhilfen für die vom Bund angestrebten Ziele
Mit den Finanzhilfen wird das Ziel verfolgt, leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Zu diesem Zweck richtet der Bund Finanzhilfen an anerkannte Bürgschaftsorganisationen, die Bürgschaften gewähren, aus. Damit wird der Strukturpolitik des Bundes gemäss Artikel 103 der Bundesverfassung Rechnung getragen.
Die Finanzhilfen des Bundes für dieses Instrument verteilen sich auf die Verwaltungskostenbeiträge, die vom Bund getragenen Verluste abzüglich der Wiedereingänge aus vergangenen Verlusten sowie die Opportunitätskosten (entgangene Zinserträge) der nachrangigen Darlehen.
Gemäss dem Bericht des Bundesrates vom 20. November 2013 unterstützt das Bürgschaftswesen die KMU, indem es ihnen ermöglicht, Bankkredite zu erhalten, die ihnen andernfalls nicht gewährt würden. Damit unterstützt das Bürgschaftswesen die Gründung, die Nachfolgeregelung und die Vergrösserung der Unternehmung. Das Bürgschaftswesen stellt primär ein gewerbepolitisches Förderinstrument mit einer starken Verankerung im ländlichen Raum dar. Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22 179 Arbeitsplätze an. Zum gleichen Zeitpunkt wurden 1 774 Lernende beschäftigt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen leistet somit auch einen Beitrag zur Berufsbildung. Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse. Der Bundesrat stellte im erwähnten Bericht fest, dass sich das Bürgschaftswesen positiv entwickelt hat und auf einer guten und soliden Grundlage steht.
19 SR 616.1