Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten
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Das Bürgschaftswesen als Nischenprodukt im KMU-Kreditmarkt kann grundsätzlich aus zwei unterschiedlichen, sich gegenseitig beeinflussenden Perspektiven betrachtet werden: Einerseits als Förderinstrument im KMU-Kreditmarkt mit regionalpolitischer Dimension und andererseits als Instrument zur Dämpfung möglicher Marktineffizienzen.
Die Mitnahmeeffekte sind bei diesem Instrument insgesamt klein. Die von der Bürgschaftsnehmerin oder vom Bürgschaftsnehmer jährlich für den verbürgten Betrag zu entrichtende Risikoprämie von 1,25 Prozent führt dazu, dass KMU Bürgschaften meist nur dann nutzen, wenn sonst keine Finanzierung gewährt würde.
Hingegen dürften die Verdrängungseffekte gross sein, da die unterstützten KMU ihre Produkte und Dienstleistungen weitgehend in der Schweiz absetzen. Es ist aus diesem Grund davon auszugehen, dass – gesamtschweizerisch betrachtet – langfristig die entsprechenden Arbeitsplätze ohne die Existenz der mit Bürgschaften unterstützten Firmen – trotzdem existieren würden, allerdings nicht notwendigerweise in KMU und wohl auch nicht in den entsprechenden Regionen. Aufgrund der hohen Verdrängungseffekte und des im Vergleich zum gesamten Kreditmarkt KMU von rund 400 Milliarden Franken bescheidenen Volumens des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens wird auf eine empirische Erhebung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Limitenerhöhung verzichtet.
3.2 Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
3.2.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit der Neuen Regionalpolitik des Bundes wurde die alte Berggebietsförderung abgelöst. Dieser Paradigmenwechsel weg von einzelbetrieblicher Förderung wird mit der Aufhebung des BGB konsequent zu Ende geführt. Im Weiteren werden eine Doppelspurigkeit im staatlich geförderten Bürgschaftswesen beseitigt und der Fokus vollständig auf das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen gelegt.
Aufgrund der Beseitigung dieser Doppelspurigkeit werden Ressourcen gespart, allerdings nicht in der Bundesverwaltung. Die Einsparung erfolgt bei der GBZ im Rahmen ihrer Auflösung. Für den Bund bedeutet die Übernahme der noch laufenden Zinskostenbeitragsgeschäfte Mehraufwand. Das SECO muss die halbjährlichen Auszahlungen der verbleibenden Zinskostenbeiträge (gut 100 Zahlungen in fünf Jahren) mit den bestehenden personellen Ressourcen abdecken und das Know-how bis zur Beendigung aller vertraglichen Verpflichtungen aufrechterhalten. Mittelfristig werden beim SECO mit dem Auslaufen der Verpflichtungen rund 10 Stellenprozent frei.
Der bereits deutlich rückläufige jährliche Budgetkredit (754 000 Franken im 2017) wird weiterhin abnehmen und in etwa zehn bis zwölf Jahren völlig wegfallen, wenn alle eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen ausgelaufen und die zugesicherten Zinskostenbeiträge ausbezahlt sind. Bei der Budgetierung fallen vor allem allfällige Bürgschaftsverluste ins Gewicht, die praktisch nicht vorhersehbar sind. Das SECO stützt sich bei der Budgetierung auf langjährige Erfahrungswerte.