Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten

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als in der Legislaturperiode 2016–2019 benötigen; dies würde eine Erhöhung des Kredites im Finanzplan sowie eine Aufstockung der Eventualverpflichtungen des Bundes erfordern.

in Mio. CHF 2012 2013 2014 2015 2016 FP 2020 FP 2021 FP 2022 FP 2023

Bürgschaftsbestand 218.2 227.0 238.2 244.5 254.6

Schätzung Bürgschaftsbestand ohne Limitenerhöhung 286.6 294.6 302.6 310.6 Schätzung Bürgschaftsbestand mit Limitenerhöhung 301.6 324.6 347.6 370.6 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 Ausgaben Bund Verlustbeteiligung 4.6 3.7 3.5 3.2 4.3

Schätzung Ausgaben Bund Verlustbeteiligung mit Limitenerhöhung 6.6 7.1 7.6 8.2

Total Ausgaben gemäss Staatsrechnung / Finanzplan* 7.6 6.7 6.5 6.2 7.3 7.8 7.8 7.8 7.8 Voraussichtliche Ausgaben mit Limitenerhöhung 9.6 10.1 10.6 11.2 Differenz zum Finanzplan* 1.8 2.4 2.9 3.4

* Stand 28. März 2016

Annahmen:

Das geschätzte Wachstum ohne Limitenerhöhung liegt bei 8 Millionen Franken pro Jahr. Das jährliche durchschnittliche Wachstum in der

Legislaturperiode 2012-2015 lag bei 8.4 Millionen Franken.

Das geschätzte Wachstum mit Limitenerhöhung liegt bei 23 Millionen Franken pro Jahr. Auf das bisherige jährliche Wachstum von 8 Millionen Franken kommen jährlich noch 5 Millionen aus neuen Bürgschaften von besteheden Kunden und 10 Millionen aus einer neuen Kundschaft hinzu.

Die durchschnittliche Bruttoverlustquote seit 2010 beträgt 1.8% und der höchste Wert wurde 2011 mit 2.36% erreicht. Geschätzte Bruttoverlustquote von 2.2% für den FP 2020-2023.

Die Aufsicht des SECO wurde in den letzten Jahren ausgebaut und ist auch bei einer Limitenerhöhung genügend. Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.

3.1.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen hat weder finanzielle noch personelle direkte Auswirkungen auf die Kantone.

Bei den Kantonen, die eine ähnliche Unterstützung für die KMU anbieten wie das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen, könnte allenfalls eine Verschiebung der Kundschaft in Richtung des Bundesinstrumentes bzw. ein Nachfragerückgang eintreten, falls die Bürgschaftskonditionen des betreffenden Kantons weniger attraktiv sind als beim Bund. Dies könnte zu einer moderaten finanziellen Entlastung der betroffenen Kantone führen.

3.1.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das Bürgschaftswesen unterstützt die KMU, indem es ihnen ermöglicht, Bankkredite zu erhalten, welche ihnen andernfalls nicht gewährt würden. Damit unterstützt das Bürgschaftswesen die Gründung, Nachfolgeregelung und die Vergrösserung von KMU. Die vorgeschlagene Erhöhung der Bürgschaftslimite kann insbesondere bei der Finanzierung von Übertragungen oder Nachfolgen hilfreich sein. Dasselbe gilt auch für Investitionen von Unternehmen, die es erlauben, Arbeitsplätze in den Regionen zu halten oder neue zu schaffen.