Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten

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Materielle und finanzielle Steuerung der Finanzhilfen

Heute erfolgt die Steuerung durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zum einen durch die Anerkennungsverfügungen, in denen die wesentlichen Anforderungen an die Bürgschaftsorganisationen in ihren Grundzügen festgelegt sind. Eine Anerkennung durch den Bund als gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisation ist Voraussetzung, um vom Bund entsprechende Finanzhilfen in Anspruch nehmen zu können.

Zum anderen schliesst das WBF mit den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen gemäss Artikel 10 der Verordnung20 Finanzhilfeverträge ab. Diese Verträge stellen das zentrale Steuerungsinstrument dar. Die jeweils für vier Jahre festgelegten Förderziele und das Management-Informations-System (MIS) sind Instrumente des Bundes für die strategische Steuerung der Tätigkeit der Organisationen. In den Finanzhilfeverträgen werden insbesondere festgelegt:

a) Art, Umfang und Abgeltung von Leistungen, die von der Organisation zu erbringen sind;

b) messbare Ziele für die Entwicklung des Bürgschaftsvolumens, von Neubürgschaften und der Verlustquote;

c) die Methode und die Ansätze zur Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge;

d) die Modalitäten für eine periodische Berichterstattung, Qualitätskontrolle, Budgetierung und Rechnungslegung;

e) das Vorgehen im Streitfall;

f) die von der Organisation zu ergreifenden Massnahmen zur Begrenzung des Bürgschaftsvolumens nach Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes.

Die Corporate Governance der Bürgschaftsorganisationen basiert grundsätzlich auf dem «Swiss code of best practice for Corporate Governance». Die Finanzhilfeverträge halten fest, dass die Bürgschaftsorganisationen die Gewaltenteilung innerhalb der Organisation konsequent umzusetzen haben und die Mitglieder der Verwaltung eine hohe Unabhängigkeit gegenüber der Organisation, dem Kreditgeber und den Bürgschaftsnehmerinnen und Bürgschaftsnehmern auszuweisen haben. Entsprechend sehen die Bürgschaftsorganisationen Ausstandsregeln in den Statuten oder Organisationsreglemente vor.

Verantwortlich für die operative Steuerung und den Vollzug ist das Ressort KMU-Politik der Direktion für Standortförderung im SECO. Da es sich bei den Genossenschaften um externe Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit privater Natur handelt, an denen der Bund nicht beteiligt ist und an die er Subventionen ausrichtet, hat das SECO unterschiedliche Rollen. Es hat:

• das strategische Controlling zu betreuen (Jahresplanung, Durchführung des Controlling-Gesprächs, ggf. Weiterentwicklung der strategischen Ziele),

• das Monitoring und den informellen Informationsaustausch zweckmässig zu gestalten,

• die nötigen Aufsichtsmassnahmen zu erkennen, zu begleiten und allenfalls umzusetzen,

20 SR 951.251