Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 29 Seiten
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3 Auswirkungen
3.1 Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
3.1.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Kosten, die dem Bund aus dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen entstehen, setzen sich zusammen aus den Verwaltungskostenbeiträgen, den vom Bund getragenen Verluste abzüglich der Wiedereingänge aus vergangenen Verlusten sowie den Opportunitätskosten (entgangene Zinserträge) der nachrangigen Darlehen. Nicht zuletzt haftet der Bund im Sinne einer Eventualverpflichtung für seinen Anteil an den bestehenden Bürgschaften.
Im Rahmen des Berichtes des Bundesrates vom 20. November 201310 über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen wurde eine Erhöhung der Bürgschaftslimite geprüft. Diese Prüfung machte deutlich, dass das finanzielle Engagement des Bundes bei einer Limitenerhöhung möglicherweise erheblich steigen würde. Es wurde dargelegt, dass die Auswirkungen einer Limitenerhöhung auf die Eigenkapitalsituation und die Liquidität der Bürgschaftsorganisationen zu berücksichtigen sei. Die beauftragten Fachleute des Schweizerischen Instituts für Klein- und Mittelunternehmen an der Universität St. Gallen rechneten damit, dass grössere Bürgschaften mit einem geringeren Risiko für die Bürgschaftsorganisationen und den Bund und somit mit einer tieferen Bruttoverlustquote (Bürgschaftsverluste des Jahres/Bürgschaftsbestand) verbunden sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bürgschaften mit dem maximalen Bürgschaftsbetrag (500 000 Franken) ausfallen, scheint in der Schweiz unterdurchschnittlich zu sein. Während von allen seit 2007 vergebenen Bürgschaften, die noch laufen oder bereits zurückbezahlt wurden, 11 Prozent das maximale Bürgschaftsvolumen umfassen, liegt der Anteil der Bürgschaften mit dem maximalen Volumen bei den Bürgschaftsverlusten nur bei 4,5 Prozent. Der deutliche Unterschied weist darauf hin, dass grössere Bürgschaften augenscheinlich mit einem geringeren Risiko für die Bürgschaftsorganisationen und den Bund verbunden sind. Nicht alle Bürgschaftsorganisationen sind aber überzeugt, ob die Ausfallwahrscheinlichkeit auch bei Bürgschaften zwischen 500 000 und 1 Million Franken unterdurchschnittlich wäre. Teilweise wird trotz einem möglicherweise tieferen Ausfallrisiko mit einer höheren Verlustquote gerechnet, da es bei industriellen, grösseren Unternehmen schwieriger sein dürfte, die Exponenten mit persönlichen Bürgschaften zur Sicherstellung der Wiedereingänge nach einem Verlustfall in die Finanzierung einzubinden.
Eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf den Bund ist schwierig, da das Wachstum des Bürgschaftsbestandes verbunden mit der Limitenerhöhung schwer kalkulierbar ist. Schätzungen des SECO gehen von mittelfristig zusätzlichen Aufwendungen für Bürgschaftsverluste zwischen 2 und 3 Millionen Franken pro Jahr aus. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen wird für die Legislaturperiode 2020–2023 infolge der neuen Bürgschaftslimite voraussichtlich etwa 10 Millionen Franken mehr
10 Bericht des Bundesrates über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen, 20. November 2013