Vorlage

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 27 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

(EntG)

Vornahme schriftlich anzuzeigen. Sie bedürfen bei Widerspruch des Eigentümers der Bewilligung der nach Artikel 38 zuständigen Behörde.

3Für den Schaden aus vorbereitenden Handlungen ist voller Ersatz zu leisten.

Art. 19bis

Massgebend ist der Verkehrswert (Art. 19 Bst. a) im Zeitpunkt des Vorliegens eines vollstreckbaren Enteignungstitels.

Art. 26 Abs. 1 zweiter Satz sowie Abs. 2 und 3

1... Aufgehoben

2Enteignungsbedingte Vor- und Nachteile sind zwischen dem Enteigner und dem Enteigneten auszugleichen.

3Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 27

Abschnitt III: Enteignungsverfahren

Art. 27

I. Grundsatz Das Enteignungsverfahren ist kombiniert mit dem Plangenehmi-

gungsverfahren für das jeweilige Werk, für das enteignet werden soll, durchzuführen; wo das Gesetz kein Plangenehmigungsverfahren vorsieht, ist das Enteignungsverfahren als selbständiges Verfahren durchzuführen.

Art. 28

II. Kombiniertes1 Sind für ein mit einer Plangenehmigung zu bewilligendes Werk Enteignungsver-

fahren Enteignungen notwendig, so hat sich das Plangenehmigungsgesuch zu

1. Plangenehmi- Notwendigkeit und Umfang der Enteignungen zu äussern.

gungsgesuch

2Dem Plangenehmigungsgesuch sind ein Enteignungsplan und eine Grunderwerbstabelle beizulegen, in der die zu enteignenden Grundstücke verzeichnet sind mit Angabe ihrer Eigentümer, des Flächenmasses sowie der aus dem Grundbuch oder den sonstigen öffentlichen Büchern ersichtlichen und zu enteignenden beschränkten dinglichen sowie vorgemerkten persönlichen Rechte.

3Bei der Errichtung von Dienstbarkeiten sind die Grundzüge des Inhalts der Dienstbarkeit bekannt zu geben.

4Bei vorübergehenden Enteignungen ist anzugeben, für welche Zeit die Rechte beansprucht werden.