Vorlage

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 27 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

(EntG)

kommission (Schätzungskommission) nach den Bestimmungen des EntG46 durchgeführt.

2Aufgehoben

Art. 59 Abs. 3 zweiter Satz und Abs. 4

3... Werden die Ansprüche ganz oder teilweise bestritten, so richtet sich das Verfahren nach dem EntG47.

4Aufgehoben

Art. 85 Abs. 3

3Kann die Entschädigung nicht vereinbart werden, so wird sie gemäss Artikel 64 des EntG48 durch die Schätzungskommission festgelegt.

9. Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 190249

Art. 16a

1Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 196850, soweit dieses Gesetz nicht davon abweicht.

2Sind Enteignungen notwendig, finden zudem die Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Juni 193051 über die Enteignung (EntG) Anwendung.

Art. 16d Abs. 3

3Aufgehoben

Art. 16e

Aufgehoben

Art. 16f Abs. 1 erster Satz und Abs. 2

1Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 196852 Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. ...

46SR 711

47SR 711

48SR 711

49SR 734.0

50 SR 172.021

51SR 711

52 SR 172.021