Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten

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Die NIHR verfügt über ein breites Mandat zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, das nach den Pariser Prinzipien definiert wurde. Im Vordergrund stehen dabei die Überwachung der Menschenrechtssituation, Beratung, Wissensvermittlung und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. Um Überschneidungen mit dem Mandat verschiedener Ombudsstellen zu verhindern, behandelt sie keine individuellen Beschwerden.

Die NIHR verfügt über ein jährliches Budget von 1 Mio EUR (Stand 2015).

Dänemark

Das Danish Institute for Human Rights (DIHR) ist eine unabhängige Einheit der öffentlichen Verwaltung. Es steht unter der Leitung eines fünfköpfigen Direktoriums. Oberste Kontrollbehörde des Instituts ist ein Ausschuss («Board»), welcher Richtlinien und Strategien für die Arbeit des Instituts festlegt. Das ICC hat dem DIHR A-Status verliehen.

Das Mandat des DIHR umfasst die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in Dänemark und im Ausland. Im Inland berät das Institut die Regierung, das Parlament und die Verwaltung, namentlich im Gesetzgebungsprozess. Weitere Schwerpunkte sind Forschung, Projekte zur Förderung der Gleichstellung, Beratung von Personen, welche wegen Diskriminierung eine Beschwerde einreichen wollen, und jährliche Standortbestimmungen. International unterstützt das Institut Regierungen, NGO und die Privatwirtschaft bei der Umsetzung der Menschenrechte. Das DIHR nimmt auch die Funktion einer Gleichbehandlungsstelle gegen Rassendiskriminierung, für die Gleichbehandlung der Geschlechter und für Menschen mit Behinderungen wahr.

Das Institut erhält einen jährlichen finanziellen Beitrag des Staates. Im Jahr 2015 belief sich dieser Beitrag auf ca. 5.2 Mio EUR, wovon ca. 1.5 Mio EUR den Aktivitäten als Gleichbehandlungsstelle zugeteilt waren.

Finnland

Die finnische NMRI besteht aus drei Organen: dem Menschenrechtszentrum («Human Rights Centre», HRC), der Menschenrechtsdelegation («Human Rights Delegation, HRD) und der parlamentarischen Ombudsstelle («Office of the Parliamentary Ombudsman», OPO). Das HRC ist eine unabhängige Fachinstitution, die in ihrer Funktion autonom, administrativ jedoch dem OPO angegliedert ist. Derzeit besteht es aus einer Direktorin und zwei Experten. Die HRD besteht aus 20 bis 40 (derzeit

40) im Bereich der Menschenrechte tätigen Vertretern. Die Delegation nimmt die Funktion eines nationalen Kooperationsorgans in Menschenrechtsfragen wahr, behandelt Menschenrechtsfragestellungen grundsätzlicher Bedeutung und genehmigt die Arbeitsprogramme und Jahresberichte des HRC. Die OPO behandelt individuelle Beschwerden, führt Untersuchungen durch und wird seit Ende 2014 als nationaler Präventionsmechanismus gemäss dem OP-CAT eingesetzt. Der finnischen NMRI wurde im Jahr 2014 A-Status zuerkannt.