Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

litischen Kommission des Ständerates angenommen; der Bundesrat wurde damit beauftragt, einen Bericht zu diesem Thema zu erstellen.

1.1.2 Pilotprojekt

Am 1. Juli 2009 hat der Bundesrat den Bericht «Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für Menschenrechte: Möglichkeiten, Zweckmässigkeit und Alternativen» verabschiedet. Darin hat er festgestellt, dass bei den interessierten Kreisen ein Bedarf an zusätzlicher Unterstützung und zusätzlichen Dienstleistungen im Bereich der Menschenrechte besteht. Angesichts unterschiedlicher Meinungen sei es jedoch verfrüht, eine NMRI zu schaffen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, ein fünfjähriges Pilotprojekt durchzuführen, bei welchem der Bund bei einem universitären Zentrum, genannt «Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte»» (SKMR), Leistungen in einem Umfang von einer Million Franken pro Jahr einkauft. Anhand der Evaluation des Projekts sollte die Frage nach der Opportunität der Schaffung einer dauerhaften Institution geklärt werden.

Das Pilotprojekt wurde bei allen schweizerischen Universitäten ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Offerte der Universitäten Bern, Freiburg und Neuenburg, in Zusammenarbeit mit dem Institut Kurt Bösch in Sitten, der Pädagogischen Hochschule Luzern und dem Verein Humanrights.ch; die Universität Zürich hat sich dem Projekt nachträglich angeschlossen. Das SKMR nahm seine Tätigkeit im Frühjahr 2011 auf.

Die Funktionen und Aufgaben des SKMR wurden im Rahmenvertrag zwischen der Eidgenossenschaft (vertreten durch das EDA und das EJPD) und dem SKMR wie folgt umschrieben:

– Bereitstellung praxisorientierter Fachkompetenz im Bereich der Menschenrechte;

– Untersuchungen und Evaluationen zur Tragweite und zur konkreten Umsetzung menschenrechtlicher Normen in der Praxis;

– Dokumentation und Analyse der Menschenrechtssituation in der Schweiz, namentlich technische, methodologische und inhaltliche Unterstützung der Behörden bei der Sammlung von Informationen und der Erstellung von Berichten;

– Förderung eines systematischen Austauschs von Know-how und Anbieten einer Dialogplattform;

– Vorbereitung von Sensibilisierungsinstrumenten im Bereich der Menschenrechte und Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen.

Zusätzlich zu den Leistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen erbringt das SKMR Dienstleistungen für Behörden des Bundes und der Kantone sowie für andere Auftraggeber, insbesondere für Nichtregierungsorganisationen und für die Privatwirtschaft, welche separat vergütet werden.