Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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1.3.7 Geprüfte Variante
Im Vorfeld des Entscheids des Bundesrats vom 29. Juni 2016 wurde verwaltungsintern und mit den interessierten Kreisen die Option eines unabhängigen Instituts erwogen. Rechtlich kämen für diese Option insbesondere die privatrechtlichen Formen des Vereins oder der Stiftung oder die Ausgestaltung als öffentlichrechtliche Anstalt in Frage. Das Institut könnte alle Aufgaben wahrnehmen, welche in Artikel 3 dieser Vorlage vorgesehen sind. Für eine Minimalvariante dieser Option wurde der Grundbeitrag des Bundes auf 1.5 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Diese Option fand bei informellen Konsultationen der interessierten Kreise breite Zustimmung. Auch im Rahmen des Beirats des SKMR stellte sich heraus, dass die Option eines Instituts von verschiedenen Stellen befürwortet würde. Dabei wurde insbesondere hervorgehoben, dass die Option "Status Quo +" voraussichtlich mit einem Status B akkreditiert würde, mit einer eigenständigen Institution hingegen ein Status A erreicht werden könnte. In den internationalen Menschenrechtsgremien, insbesondere in der GANHRI, im Menschenrechtsrat und vor den Vertragsorganen, werden NMRI mit einem solchen Status erhöhte Mitwirkungsrechte zuerkannt; dies hätte somit positive praktische Auswirkungen. Wenn die künftige NMRI den Status A erhielte, würde sich dies, namentlich im europäischen Vergleich, noch positiver als die Gewährung eines Status B auf das Ansehen der Schweiz auswirken (siehe Ziff. 1.5 unten). Die Option des Instituts hätte weiter den Vorteil, dass von vornherein keine faktische Abhängigkeit der Institution von den beteiligten Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs entstehen kann; bei der Option "Status Quo +" birgt die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur durch die beteiligten Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs eine gewisse Gefahr einer solchen Abhängigkeit.
Skeptisch bis ablehnend geäussert haben sich gegenüber einer Institutslösung insbesondere Vertreter von Wirtschaftsverbänden, welche dabei einerseits die Kostenfrage und andererseits die Bedeutung des Dienstleistungscharakters der zukünftigen Institution hervorhoben.
Nach Abwägen der verschiedenen Aspekte ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Option "Status quo +" am besten den schweizerischen Bedürfnissen und Verhältnissen entspricht und die Vorteile gegenüber einer Institutslösung überwiegen. Insbesondere bleibt der Einbezug der Kantone in die Finanzierung gewährleistet, womit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Kantone in vielen Bereichen für die Umsetzung der Menschenrechte zuständig sind. Durch die Anbindung an bestehende Hochschulen oder anderen Institutionen des Hochschulbereichs können zudem Synergien genutzt werden und bleiben die Vorteile der Wissenschaftlichkeit und der Praxisnähe erhalten. Schliesslich scheint es auch mit dieser Option möglich, die Pariser Prinzipien weitgehend umzusehen. Die Einschätzung der vorgesehenen NMRI durch die GANHRI im Akkreditierungsverfahren kann jedoch nicht vorhergesehen werden (vgl. Ziff. 1.3.6).