Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten

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1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Durch die vorgeschlagene Regelung werden die Vorteile des im Pilotprojekt praktizierten Modells nicht in Frage gestellt. Die Vorlage sieht eine langfristige Lösung vor, deren Kosten für den Bund grundsätzlich jenen der gegenwärtigen Lösung entsprechen (Richtwert von einer Million Franken pro Jahr für die Finanzhilfe).

Die finanziellen Auswirkungen auf das Bundesbudget werden unter Ziffer 3 behandelt.

1.5 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

In Europa sind NMRI verbreitet: 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und verschiedene Staaten Osteuropas haben eine solche Institution geschaffen.

Mit den folgenden Beispielen werden verschiedene Modelle für die Schaffung einer NMRI illustriert und wird aufgezeigt, wie Staaten vorgegangen sind, die von ihrem Aufbau und ihrer Bevölkerung her mit der Schweiz vergleichbar sind.

Deutschland

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als Verein konstituiert. Die Mitgliederversammlung berät über die Leitlinien der Arbeit des Instituts. Die inhaltlichen Richtlinien der Arbeit werden von einem Kuratorium festgelegt, welches sich aus 13 unabhängigen Vertretern von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik mit Stimmrecht, sowie fünf Vertretern der Regierung ohne Stimmrecht zusammensetzt. Geleitet wird das Institut von einem Vorstand. Dem Institut wurde A-Status zuerkannt.

Das Mandat des Instituts umfasst folgende Aufgaben: Information und Dokumentation; Forschung und Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit; Beratung von Politik und Wirtschaft; menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit; internationale Zusammenarbeit mit anderen NMRI; Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland. Am Institut sind zudem eine Monitoringstelle zur UNO-Behindertenrechtekonvention und eine Monitoringstelle zur UNO-Kinderrechtskonvention eingerichtet, welche spezifisch die Umsetzung dieser Instrumente überwachen.

Die jährliche Finanzierung durch den Bund beläuft sich auf 2.5 Mio EUR (Stand 2015).

Frankreich

Die «Commission nationale consultative des droits de l’homme» (CNCDH) ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde («Autorité administrative indépendante»); als