Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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unbefristet sein. Die Kontinuität in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist ein wichtiger Aspekt für die NMRI, welche spezialisierte Kompetenzen aufbauen und zur Verfügung stellen soll. Auch um sich bei Fachpersonen und öffentlich in ihrer Funktion zu etablieren, benötigt sie eine langfristige Perspektive. Die Höhe der Finanzhilfe kann im Vertrag unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte beziffert werden.
Absatz 2 präzisiert, dass der Vertrag insbesondere die Höhe des Betriebskostenbeitrags, die Zahlungsmodalitäten und die Kündigungsgründe regelt. Letztere richten sich nach den üblichen Auflösungsgründen, wie die Änderung der Rechtsgrundlagen oder das Abweichen von gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen für den Beitrag.
Absatz 3 der Bestimmung sieht vor, dass der Bundesrat festlegt, welche Verwaltungseinheit für den Abschluss und Vollzug des Vertrags zuständig ist.
Art. 7 Berichterstattung
Die NMRI soll den Eidgenössischen Räten jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen (Absatz 1). Dieser Bericht soll veröffentlicht werden (Absatz 2). Damit wird gewährleistet, dass sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch die Öffentlichkeit regelmässig über die Aktivitäten der NMRI informiert werden.
Art. 8 Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit ist eine wesentliche Eigenschaft einer NMRI im Sinne der Pariser Prinzipien. Sie ist unabdingbar, damit die Institution ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen und von allen an der Umsetzung und Förderung der Menschenrechte beteiligten gesellschaftlichen Kräften akzeptiert und ernst genommen werden kann. Deshalb wird dieser Aspekt in einem eigenen Artikel der Vorlage geregelt.
Die Unabhängigkeit der NMRI umfasst insbesondere die Befugnis, sich innerhalb des gesetzlichen und des darauf basierenden vertraglichen Rahmens selbständig zu organisieren und eigenständig zu bestimmen, wie sie ihre Aufgaben erfüllt. Die NMRI kann frei entscheiden, welche Themen sie behandelt und wie sie ihre Aktivitäten konkret ausgestaltet.
Die Unabhängigkeit der NMRI gegenüber den Trägerinstitutionen kann u.a. dadurch unterstützt werden, dass sie mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet wird; denkbar sind insbesondere die Rechtsformen der Stiftung oder des Vereins.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage für den Bund beschränken sich auf den Betrag der Finanzhilfe. Der Bundesrat geht von einem jährlichen Betrag von einer Million Franken pro Jahr aus, welcher gewährleisten soll, dass die NMRI ihre Auf-