Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Irland
Die irische «Human Rights and Equity Commission» (IHREC) ist als eigenständige Körperschaft ausgestaltet und zählt 12 bis 15 Mitglieder.
Das Mandat der IHREC umfasst namentlich Forschung, Überprüfung von Gesetzen und Praxis auf Anfrage oder aus eigener Initiative, Intervention in Gerichtsverfahren als amicus curiae, praktische und rechtliche Unterstützung betroffener Personen, Durchführung von Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechtsbildung.
Das Budget der IHREC belief sich für das Jahr 2015 auf ca. 6.3 Mio EUR.
Die IHREC wird von der GANHRI A-Status zuerkannt.
Norwegen
Gestützt auf ein königliches Dekret wurde 2001 das «Norwegian Centre for Human Rights» (NCHR) gegründet. Es handelt sich um ein multidisziplinäres Forschungszentrum für Menschenrechte, das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Oslo angesiedelt ist. Als Abteilung des NCHR wurde eine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet; diese verfügte weder über eine eigene Rechtspersönlichkeit noch über einen eigenständigen, vom NCHR losgelösten Aussenauftritt. Im Jahr 2006 erhielt das Institut vom ICC zunächst den A-Status zugesprochen. Im Hinblick auf die periodische Überprüfung des Status wurde im Jahr 2011 eine Evaluation des Instituts durchgeführt. Darin wurde insbesondere hervorgehoben, dass eine Universität für die Funktion einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution nicht geeignet sei, weil die universitären Rahmenbedingungen die Entwicklung einer Organisation mit einem eigenständigen Profil verhindern würde, die Interessen der Forschung mit der Zielsetzung einer NMRI nicht immer übereinstimmten und das Mandat der Institution zu stark vom jeweiligen Direktor bestimmt werden könne. Eine universitäre Institution könne zudem in den öffentlichen Menschenrechtsdebatten nicht genügend Präsenz zeigen und keine eigene Medienstrategie entwickeln. Gestützt auf dieselben Argumente wurde das Zentrum vom ICC im selben Jahr in den B-Status zurückgestuft. Die Regierung setzte daraufhin eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Schaffung einer NMRI nach internationalen Vorgaben ein.
Im April 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für eine neue Nationale Institution für Menschenrechte («Norwegen National Institution for Human Rights», NIHR) verabschiedet. Dieses Gesetz ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Die NIHR ist dem Parlament unterstellt und verfügt über eine unabhängige Struktur. Geleitet wird sie von einem Direktor. Ein fünfköpfiger Ausschuss bestimmt die Strategie und überwacht die Wirksamkeit der Institution. Der Direktor und die Mitglieder des Ausschusses werden vom Parlament gewählt. Ein Beirat, der aus 10 bis 15 Fachpersonen und Vertretern von Ombudsstellen und NGO besteht, berät die Institution. Die GANHRI hat noch keine Einstufung der Institution in ihrer aktuellen Form vorgenommen.