Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten

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Übersicht

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinsti-

tution, welche den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz

stärken soll. Die Aufgaben der Institution sollen von einem unabhängigen Zent-

rum wahrgenommen werden, welches von einer oder mehreren Hochschulen oder anderen Institutionen des Hochschulbereichs getragen wird. Die Vorlage bildet

die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung einer Finanzhilfe an dieses Zent-

rum.

Ausgangslage

Sowohl in der Schweiz als auch international wird die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) wegen ihrer Bedeutung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte seit bald 20 Jahren von verschiedenen Seiten gefordert. Charakterisiert werden NMRI durch ihre Unabhängigkeit und besondere Stellung zwischen Staat und Zivilgesellschaft, welche es ihnen ermöglicht, mit allen Akteuren – Behörden auf allen Staatsebenen, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Forschung und internationalen Organisationen – zusammenzuarbeiten und deren Aktivitäten im Hinblick auf eine bessere Umsetzung der Menschenrechte zu unterstützen.

In der Schweiz besteht seit 2011 ein befristetes Pilotprojekt für eine nationale Menschenrechtsinstitution. Es handelt sich um ein universitäres Netzwerk, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), bei welchem der Bund Leistungen in einem Umfang von einer Million Franken pro Jahr einkauft. Die Evaluation des Pilotprojekts hat den Nutzen einer NMRI für die Schweiz und die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution bestätigt; die Mehrheit der befragten Personen hat denn auch die Errichtung einer ständigen Einrichtung befürwortet. 2016 hat der Bundesrat verschiedene Optionen für eine Nachfolgeinstitution geprüft und sich für eine Weiterentwicklung der im Rahmen des Pilotprojekts praktizierten Lösung ausgesprochen (sog. Option «Status quo +»). Verworfen hat er die Optionen Ombudsstelle, ausserparlamentarische Kommission, Institut sowie die Verstetigung der im Rahmen des Pilotprojekts praktizierten Lösung.

Inhalt der Vorlage

Mit der Option "Status quo +" sollen die bewährten Vorteile des Pilotprojekts beibehalten und seine Schwachstellen, insbesondere die mit dem Einkauf von Leistungen verbundene Einschränkung der Unabhängigkeit, korrigiert werden. Die Aufgaben einer NMRI sollen weiterhin von einem universitären Zentrum wahrgenommen werden, welches vom Bund einen finanziellen Beitrag von einer Million Franken pro Jahr (Richtwert) erhält.

Im Unterschied zum Pilotprojekt handelt es sich bei diesen Mitteln um eine Finanzhilfe in der Form eines Betriebskostenbeitrags. Dies hat den Vorteil, dass die NMRI ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres Mandats selbst bestimmen und rasch auf neue Entwicklungen reagieren kann. Mit dieser Lösung verfügt sie zudem über die Unabhängigkeit, welche eine NMRI kennzeichnet. Wie das Pilotprojekt soll die NMRI