Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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wird die NMRI zudem gegen Entgelt Dienstleistungen für Behörden und Private erbringen.
Die Vorlage regelt das Mandat der NMRI und die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausrichtung der Finanzhilfe. Die Organisation und die Arbeitsweise der Institution sollen nicht in allen Einzelheiten festgeschrieben werden. Allerdings bietet der vorliegende Bericht die Gelegenheit, einige Auswirkungen der Organisation und Arbeitsweise der künftigen NMRI aufzuzeigen, dies insbesondere in Bezug auf die betreffenden internationalen Standards (siehe Ziff. 1.3.6).
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
1.3.1 Besserer Schutz und verstärkte Förderung der Menschenrechte in der Schweiz
Die Schaffung einer NMRI auf Grundlage einer Weiterentwicklung des Pilotprojekts bietet für die Schweiz eine Chance. Sie knüpft an die Pflicht des Bundes zur Achtung der Menschenrechte an und stellt einen positiven und nützlichen Beitrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Menschenrechte in der Schweiz dar. Die Grund- und Menschenrechte stehen im Zentrum der Werte der Schweiz und ihres besonderen politischen Modells. Dazu zählen u.a. demokratische Prinzipien, Föderalismus, Nichtdiskriminierung, Minderheitenschutz und die gegenseitige Achtung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Religionen, Sprachen, Ethnien und Kulturen. Diese Werte haben sich in der Lebenswirklichkeit bewährt und zu dauerhaftem Frieden und Wohlstand beigetragen. Die konsequente Achtung der Grund- und Menschenrechte trägt somit zur Sicherheit und wirtschaftlichen Prosperität der Menschen in der Schweiz bei.
Angesichts der wachsenden Komplexität und Interdependenz menschenrechtlicher Fragestellungen zeigt sich, dass die bewährte dezentrale Verantwortung für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz einer Komplementierung bedarf: Das frühzeitige Erkennen und adäquate Reagieren auf problematische menschenrechtliche Entwicklungen, die in der Behördenpraxis und im Alltag der Menschen von Bedeutung sind, setzen fundiertes Wissen, wissenschaftliche Methodik und praktische Erfahrung voraus. Die Einrichtung einer NMRI als multifunktionale Schnittstelle und Kompetenzzentrum wäre dabei eine wesentliche Stärkung und Ergänzung der bestehenden Menschenrechtsarchitektur der Schweiz. Wie die Beispiele in vielen anderen Ländern zeigen, ist eine NMRI in einem gut funktionierenden Rechtsstaat nicht überflüssig; sie ist vielmehr Ausdruck eines solchen.
1.3.2 Dauerhaft zu sichernde positive Ergebnisse des Pilotprojekts
Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben bestätigt, dass eine NMRI in der Schweiz zweckmässig und eine langfristige Lösung anzustreben ist: