Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten

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leisten als auch selber bei der Umsetzung der Empfehlungen mitwirken, indem sie diese erläutert und den Austausch über deren Umsetzung fördert.

In der Evaluation des SKMR wurde der Praxisnutzen seiner Projekte als "eher hoch" bis "hoch" beurteilt. Der Nutzen des SKMR für die Schweiz wurde ebenfalls als eher hoch beurteilt. Trotz der relativ kurzen Dauer des Pilotprojekts sind die Aktivitäten des SKMR in verschiedenen Bereichen in die Praxis eingeflossen. Nachstehend sollen nur einige Beispiele genannt werden. Eine breit angelegte Studie über den Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen bildete die Grundlage für den Bericht des Bundesrats vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats Naef, "Recht auf Schutz vor Diskriminierung"; gemäss diesem Bericht sollen verschiedene Empfehlungen des SKMR in diesem Bereich vertieft geprüft werden. Die Ergebnisse der Studie flossen zudem konkret in die Arbeit verschiedener Stellen ein, welche sich spezifisch mit Diskriminierungsfragen befassen. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurde das SKMR weiter beauftragt, einen Teil der Evaluation des Testbetriebs im Asylwesen durchzuführen. Studien des SKMR führten sodann zur Überarbeitung der Hausordnungen von Strafanstalten, zur Anpassung von betrieblichen Abläufen und zu baulichen Massnahmen in einer psychiatrischen Klinik oder zur Anpassung der internen Richtlinien einer Universität an die Bedürfnisse von Transgender-Personen.

1.3.3 Mehrwert gegenüber der bestehenden Menschenrechtsinfrastruktur

Der Mehrwert einer NMRI besteht in erster Linie in ihrem breiten Mandat, das sämtliche Menschenrechtsfragen einschliesst. Damit kann sich die NMRI einen Überblick über die Situation der Menschenrechte in der Schweiz verschaffen, allfällige Mängel erkennen und aktuelle und zukünftige Trends identifizieren bzw. vorwegnehmen. Auf diese Weise kann eine NMRI eine Plattform für den systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch anbieten und gezielte, praxisorientierte Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen durchzuführen. Ohne eine Nachfolgeinstitution zum SKMR könnten diese Aufgaben nur noch beschränkt wahrgenommen werden.

Die bestehenden Institutionen, namentlich ausserparlamentarische Kommissionen (insb. die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR, die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF, die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM und die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ) oder die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), vertreten je eine eigene, fachspezifische Perspektive. Ihr Mandat ist von Gesetzes wegen auf gewisse Bereiche beschränkt und bezieht sich meist nicht explizit auf den menschenrechtlichen Rahmen. Die NMRI hingegen wird jedes für die Schweiz relevante Menschenrechtsthema ohne Einschränkung aufnehmen können.

Gleichzeitig soll die NMRI die bestehenden Institutionen in ihrer Tätigkeit unterstützen und, wenn und soweit angezeigt, ergänzen. Es gehört zum Mandat der NMRI, ihre Aktivitäten auf diejenigen der genannten Kommissionen, staatlichen