Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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weiter gegen Entgelt Dienstleistungen für Behörden und Private erbringen. Als Eigenleistung der beteiligten Hochschulen oder anderen Institutionen des Hochschulbereichs wird – wie beim Pilotprojekt – vorausgesetzt, dass diese der NMRI die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellt/stellen.
Die Kontinuität der vorgeschlagenen Lösung zum Pilotprojekt ermöglicht es, auf die Erfahrungen der involvierten Stellen und Organisationen sowie auf die rund um das SKMR entstandene positive Dynamik – Mobilisierung und Vernetzung einer Vielzahl von Akteuren – aufzubauen.
Für die Auswahl der NMRI soll eine Ausschreibung bei allen schweizerischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs durchgeführt werden.
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Kontext
Die 1993 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Resolution 48/134, Nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zu schaffen. Diese Forderung ist fester Bestandteil der Empfehlungen, welche die verschiedenen Menschenrechtsorgane der UNO im Rahmen der Überprüfungsverfahren an die Schweiz abgeben. Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 die Errichtung unabhängiger nationaler Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen.
Der Auftrag von NMRI besteht darin, die Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Sie wirken insbesondere durch Forschung, Monitoring, Politikberatung, Menschenrechtsbildung und Sensibilisierung. Charakterisiert werden NMRI durch ihre besondere Stellung; sie sind vom Staat unabhängig und gehören nicht der Zivilgesellschaft an. Diese besondere Stellung ermöglicht es ihnen, mit allen Akteuren – u.a. Behörden, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Forschung und internationale Organisationen – zusammenzuarbeiten, den Austausch zwischen ihnen zu fördern und zwischen verschiedenen Positionen zu vermitteln. Bei Staaten mit einer föderalistischen Struktur kommt der Plattform-Funktion von NMRI eine besondere Bedeutung zu, da sie zu einem besseren Verständnis und Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen des föderalen Staats beitragen können.
Die Diskussionen um die Schaffung einer NMRI für die Schweiz sind Anfang der 2000er-Jahre mit einer Mobilisierungskampagne aufgekommen, in der rund hundert Organisationen (NGO, geistliche Organisationen, Gewerkschaften) und Persönlichkeiten die Gründung einer NMRI in der Schweiz forderten. In der Folge wurde das Postulat 02.3394 «Eidgenössische Kommission für Menschenrechte» der Aussenpo-