Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Die Menschenrechte durchdringen einen grossen Teil des staatlichen Handelns und spielen zunehmend auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere in der Privatwirtschaft, eine wichtige Rolle. Eine NMRI kann die Tragweite menschenrechtlicher Normen und deren Anwendung untersuchen und analysieren. Das gilt für die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis.
Viele Behörden, namentlich auf kantonaler und kommunaler Ebene, aber auch private Unternehmen, haben keine genügenden Ressourcen, um sich das notwendige Wissen über menschenrechtliche Standards zu verschaffen und Grundlagen für geeignete Umsetzungsmassnahmen zu entwickeln. Eine NMRI kann Fachwissen sammeln und die Behörden auf allen Ebenen des Bundesstaats, das Parlament, die Privatwirtschaft sowie bestimmte Interessen- und Bevölkerungsgruppen beraten, auch im Rahmen spezifischer Aufträge. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, dass Menschenrechtsfragen in der gesamten öffentlichen Politik berücksichtigt werden (mainstreaming). Angesichts ihrer Unabhängigkeit und ihrer besonderen Stellung zwischen Zivilgesellschaft und Staat ist sie dazu besonders geeignet und verfügt über die notwendige Glaubwürdigkeit.
Durch die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der verschiedenen Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden), der Zivilgesellschaft und des Privatsektors kann eine NMRI namentlich zu einer besseren Abstimmung bestehender Massnahmen im Menschenrechtsbereich beitragen und deren Wirksamkeit durch die Vermittlung bewährter Handlungsformen (best practices) und die Bereitstellung von Fachkompetenz verstärken. Eine NMRI bietet eine einzigartige Austauschplattform und fördert Interaktionen zwischen diesen verschiedenen Akteuren zu sämtlichen menschenrechtlichen Themen. Dadurch kann die NMRI das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitwirkung der Zivilgesellschaft in Menschenrechtsfragen fördern und zur Stärkung der demokratischen Diskussion dieser Themen beitragen.
Praxisnähe und breitgefächerte akademische Expertise befähigen eine NMRI in besonderem Masse, Menschenrechtsbildung zu betreiben. Dank ihrem Überblick über die Menschenrechtssituation in der Schweiz sowie ihrer Vernetzung im Inland und auf internationaler Ebene ist sie prädestiniert, um neue Herausforderungen in Recht und Praxis zu identifizieren und in geeignetem Rahmen zu thematisieren. Bei identifizierten Schwachstellen im Bereich der Menschenrechte kann sie Sensibilisierungsmassnahmen durchführen und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die für die Prüfung der Staatenberichte zuständigen Kontrollorgane der UNO heben immer wieder hervor, dass bei der Umsetzung der Menschenrechte grosse Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen. Diese Unterschiede, die mit dem föderalen Staatsaufbau der Schweiz zusammenhängen, können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Umsetzung der Menschenrechte auswirken. Durch die Bereitstellung von Fachkompetenz und die Förderung des Austauschs kann eine NMRI negative Auswirkungen verhindern und dazu beitragen, positive Entwicklungen zu begünstigen. Sie kann weiter dazu beitragen, das Verständnis der Kontrollorgane der Vereinten Nationen für die föderale Struktur der Schweiz zu stärken.
Im Bereich der Staatenberichtsverfahren vor Überwachungsgremien der UNO oder des Europarats kann eine NMRI sowohl auf Anfrage methodische Unterstützung