Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Institutionen, Hochschulen oder anderen Institutionen des Hochschulbereichs, der NGO und der Unternehmen abzustimmen.
Die Vorlage bietet auch im Vergleich mit dem Pilotprojekt einen Mehrwert, ohne die Vorteile des bewährten Modells in Frage zu stellen. Durch die Regelung wird der NMRI die funktionale Unabhängigkeit gewährt, die dem Pilotprojekt fehlt. Dieser Aspekt wurde in der Evaluation des SKMR als einer seiner wichtigsten Schwachpunkte genannt. Im Gegensatz zur gegenwärtigen Lösung wird die Finanzierung der Institution durch den Bund nicht mehr an den Einkauf von Leistungen in der Form von Aufträgen gebunden sein. Mit der Ausrichtung einer Finanzhilfe wird die NMRI in der Lage sein, im Rahmen ihres Mandats selbständig zu bestimmen, welche Themen sie aufgreifen will.
Durch die vorgeschlagene Regelung kann zudem eine langfristige Lösung geschaffen werden, welche nicht periodisch ausgeschrieben werden muss. Beim Pilotprojekt war dies nicht möglich: seine Grundfinanzierung war an den Einkauf von Leistungen gebunden und unterstand somit grundsätzlich den Regeln über das öffentliche Beschaffungswesen. Die künftige NMRI wird somit die institutionelle Stabilität und Planungssicherheit erhalten, die für die langfristige finanzielle und operative Planung ihrer Aktivitäten notwendig sind. Dies ist eine wichtige Bedingung dafür, dass die Institution ihre Fachkompetenz entwickeln, sich in ihrer Funktion etablieren und das Vertrauen der interessierten Kreise gewinnen kann. Dadurch wird auch ihre Attraktivität als Dienstleistungserbringerin gesteigert und die Entwicklung eines Geschäftsplans gefördert, in dem externen Aufträgen von Behörden aller bundesstaatlichen Ebenen, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.
1.3.4 Auf dem Pilotprojekt aufbauen
Im Rahmen des Pilotprojekts konnten die beteiligten Stellen die Kompetenzen erwerben, die für den Betrieb eines universitären Zentrums und seiner pluralistischen Plattformen nützlich sind, und hat sich die Nachhaltigkeit einer solchen Struktur bestätigt. Durch seine Tätigkeiten konnte sich das SKMR überdies im Umfeld der Menschenrechtsinstitutionen der Schweiz ein spezifisches Profil erarbeiten.
Mit der vorgeschlagenen Regelung gemäss der Option «Status Quo +» soll auf diese Erfahrungen aufgebaut werden. Bei der Umsetzung kann auf verschiedene bereits mobilisierte Akteure zurückgegriffen werden. Die zu schaffende NMRI wird zwar nicht unbedingt auf der Infrastruktur des SMKR aufbauen (für die Ausrichtung der Subvention soll eine Ausschreibung durchgeführt werden, an der alle interessierten Institutionen teilnehmen können; siehe die Erläuterungen zu Art. 1 unten), die am heutigen Modell beteiligten Akteure – Vertretungen aller Ebenen des Bundesstaates, der akademischen Kreise, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors – sollen aber in geeigneter Weise in die Arbeiten der künftigen NMRI einbezogen werden, wobei sie ihre Erfahrung und Vernetzung im Rahmen des SKMR einbringen können.
Das Dossier NMRI wird von allen interessierten Kreisen aufmerksam verfolgt. Das Pilotprojekt entsprach langjährigen Forderungen und wurde in der Evaluation positiv beurteilt. Es ist davon auszugehen, dass ein Absehen von einer Nachfolgeinstitu-