Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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11.3 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV haben Erlasse, die keine rechtsetzenden Bestimmungen enthalten, in der Form des Bundesbeschlusses zu ergehen. Nach Artikel 39 AIAG genehmigt die Bundesversammlung die Aufnahme eines Staates in die Liste der OECD nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f AIA-Vereinbarung mit einfachem Bundesbeschluss, der nicht dem fakultativen Referendum unterstellt ist.