Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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deren Verhandlungen erlauben es, Zusatzinformationen zu den für die Umsetzung des AIA massgebenden Punkten einzuholen, so etwa zur Vergangenheitsregularisierung, zur Vertraulichkeit und Datensicherheit oder – falls relevant – zur Frage des Marktzutritts für Finanzdienstleister. Weder die schweizerische AIA-Gesetzgebung noch der AIA-Standard sehen die Unterzeichnung von solchen Absichtserklärungen vor. Ihre Berechtigung erklärt sich aus politisch-diplomatischen Gegebenheiten im bilateralen Verhältnis. Diese Erklärungen bedürfen keiner Genehmigung durch die Bundesversammlung, sondern können im Rahmen der allgemeinen Kompetenz zur Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV)8 vom Bundesrat abgeschlossen werden.

Mit den wichtigsten Partnerstaaten, die Gegenstand dieser Vorlage sind, sollen rechtlich nicht bindende Absichtserklärungen verhandelt und vor der Genehmigung der Botschaft abgeschlossen werden. In diesen Absichtserklärungen sollen die Schweiz und der betreffende Partnerstaat ihren Willen bekunden, den AIA nach Massgabe der AIA-Vereinbarung im bilateralen Verhältnis ab 2018/2019 einführen zu wollen. Damit ist gewährleistet, dass möglichst viele Staaten und Territorien dieser Vorlage in die Liste der beabsichtigten AIA-Partner für 2018/2019 aufgenommen werden können, ist das Vernehmlassungsverfahren bereits vor dem Abschluss der Diskussionen eröffnet worden. Den Staaten und Territorien, mit denen keine Absichtserklärungen unterzeichnet werden, wird die Schweiz mitteilen, dass sie im Rahmen des Notifikationsverfahrens nach Abschnitt 7 der AIA-Vereinbarung in die Liste der AIA-Partnerstaaten aufgenommen werden.

3 Informationen zu den einzelnen Partnerstaaten

3.1 Zusätzliche G20-Staaten

Als Mitglieder der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) haben China, Indonesien, Russland und Saudi-Arabien einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staaten, die Entwicklung des internationalen Finanzsystems und die Regulierung der Finanzmärkte. Es ist deshalb für die Schweiz wichtig, mit diesen Staaten gute politische Beziehungen zu pflegen, zumal auch die wirtschaftlichen Kontakte mit diesen Ländern sehr intensiv sind. So hat die Schweiz mit diesen Ländern zahlreiche Abkommen in den Bereichen Handel, Investitionsschutz und Doppelbesteuerung abgeschlossen. Sowohl China als auch Russland haben als Vorsitzende der G20 die Schweiz jeweils zu den Meetings der finance track eingeladen. Gemessen am bilateralen Handelsvolumen ist China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien und der drittwichtigste Handelspartner hinter der EU und den USA. Indonesien verfügt über das Potenzial, sich im Laufe des 21. Jahrhunderts zu einer bedeutenden globalen Wirtschaftsmacht zu entwickeln. Seit 2008 ist Indonesien eines der sieben Prioritätsländer der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geleitet wird. Indonesien ist der fünftwichtigste Handelspartner (nach Singapur, Thailand, Malaysia und Vietnam) innerhalb des Verbandes südosteuropäischer Staaten (ASEAN) und ein einflussreiches Mitglied im Global Forum. Russland hat einen bedeutenden Markt mit grossem Wachstumspotential und ist daher ein Schwerpunktland der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Saudi-Arabien ist wegen des potentiell bedeutenden Marktes (hohe Exportquote) und günstiger Investitionsbedingungen zum zweitwichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz im Nahen Osten avanciert. China, Indonesien, Russland und Saudi-Arabien haben dem Global Forum ihre Absicht mitgeteilt, den AIA mit der Schweiz umsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung des AIA mit diesen vier G20-Staaten sinnvoll.

3.1.1 China Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen

China hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 27. August 2013 unter-

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