Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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Liechtenstein hat mit den USA ein Model 1a-IGA unterzeichnet (reziproker Datenaustausch), das am 22. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Der IRS hat im Vorfeld des Abkommens die Vertraulichkeit in Liechtenstein geprüft und als genügend eingestuft.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Liechtenstein als weitgehend standardkonform (largely compliant) bewertet. Die Mehrheit der Steuerabkommen, welche Liechtenstein abgeschlossen hat, beinhaltet eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten das Steuergesetz von 2010 (Art. 83), das Steueramtshilfegesetz von 2010 (Art. 22) und das Strafgesetzbuch von 1987 (Art. 310) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Liechtenstein verfügt über eine umfassende Datenschutzgesetzgebung, welche dem Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen dient, über die Daten bearbeitet werden. Durch das Datenschutzgesetz vom 14. März 2002 setzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (EWR-Rechtssammlung: Anh. XI - 5e.01) um.

Regularisierung der Vergangenheit in Liechtenstein

In Liechtenstein wird Steuerhinterziehung in der Regel nur mit einer Busse geahndet und gilt – im Gegensatz zum Steuerbetrug – nicht als Straftatbestand (entspricht der Rechtslage in der Schweiz). Das liechtensteinische Steuerrecht kennt kein spezifisches Regularisierungsprogramm, sondern gibt jedem Steuerpflichtigen das Recht, einmal nicht deklarierte Einkommen und Vermögenswerte nachträglich offenzulegen. Nebst der geschuldeten Steuer müssen die Verzugszinsen für die vergangenen fünf Jahre auf dem geschuldeten Steuerbetrag bezahlt werden. Strafsteuern oder strafrechtliche Sanktionen sind im Falle der freiwilligen Offenlegung nicht vorgesehen (ausser es liege ein Fall von Steuerbetrug vor).

3.2.2 Kolumbien Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Kolumbien

Kolumbien hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zum AIA bekannt und sich als Early Adopter zur Einführung des AIA ab 2016 mit erstem Informationsaustausch im 2017 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde von Kolumbien am 23. Mai 2012 unterzeichnet und ist für Kolumbien seit dem 1. Juli 2014 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 29. Oktober 2014 unterzeichnet. Somit verfügt Kolumbien über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Resolución 000119 vom 30. November 2015) wurde am 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Umsetzung des Common Reporting Standard hat Kolumbien mit Spanien ein Pilotprojekt zum AIA durchgeführt, welches von der Weltbank und dem Global Forum unterstützt wurde. Die Schwerpunkte dieses Pilotprojekts lagen insbesondere auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verwaltungsprozessen und der Vetraulichkeit und Datensicherheit.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kolumbien

Im Rahmen der vorgängigen Evaluation der Vertraulichkeit und Datensicherheit hat das Global Forum Kolumbien einen Action Plan auferlegt. Kolumbien hat die geforderten Massnahmen zur Verbesserung der Vertraulichkeit und Datensicherheit inzwischen umgesetzt, worauf das Expertenpanel des Global Forum die geänderten rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen nochmals evaluiert und als zufriedenstellend beurteilt hat. Die Schweiz hat zu den Ergebnissen dieser nachträglichen Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.

Kolumbien hat ein Model 1a-IGA mit den USA (reziproker Datenaustausch) abgeschlossen, welches am 27. August 2015 in Kraft getreten ist. Kolumbien ist noch nicht in der Liste des IRS mit den Staaten mit einer angemessenen Vertraulichkeit und Datensicherheit für den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten aufgenommen worden.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Kolumbien als standardkonform (compliant) bewertet. Die meisten Steuerabkommen, welche Kolumbien unterzeichnet hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten der