Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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5 Erläuterungen zu den Artikeln der Bundesbeschlüsse

Die Bundesbeschlüsse, die Gegenstand dieser Vorlage sind, enthalten folgende Bestimmungen:

Art. 1

Mit dieser Bestimmung ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung mitzuteilen, dass die Länder dieser Vorlage in die Liste derjenigen Staaten aufzunehmen seien, mit denen die Schweiz den AIA umsetzt (Abs. 1). Die Bundesversammlung erteilt dem Bundesrat zudem die Kompetenz das Datum festzulegen, ab dem konkret Informationen ausgetauscht werden (Abs. 2). Dieses Vorgehen entspricht demjenigen, das für die Inkraftsetzung von Bundesgesetzen Anwendung findet.

Art. 2

Der Erlass, mit dem der Bundesrat ermächtigt wird, einen Staat in die Liste der Staaten einzutragen, mit denen die Schweiz den AIA umsetzt, enthält keine rechtsetzenden Bestimmungen. Er hat deshalb in der Form des Bundesbeschlusses und nicht des Bundesgesetzes zu ergehen (Art. 163 Abs. 2 BV).

Nach Artikel 39 des AIAG genehmigt die Bundesversammlung die Aufnahme eines Staates in die Liste der OECD nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung mit einfachem Bundesbeschluss, der somit nicht dem fakultativen Referendum unterstellt ist.

6 Personelle, organisatorische und finanzielle Auswirkungen

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen des erläuternden Berichts der Vorlage zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 verwiesen.

7 Koordination der Umsetzung mit den Vollzugsträgern

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen des erläuternden Berichts der Vorlage zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 verwiesen.

8 Zeitbedarf für die Umsetzung in den Kantonen

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen des erläuternden Berichts der Vorlage zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 verwiesen.

9 Wirtschaftliche Auswirkungen

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen des erläuternden Berichts der Vorlage zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 verwiesen.

10 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage entspricht der Leitlinie 1 «Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig» und insbesondere dem Ziel 2 «Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit» der Botschaft des Bundesrates zur Legislaturplanung 2015-2019 vom 27. Januar 2016.

11 Rechtliche Aspekte

11.1 Verfassungsmässigkeit

Die Absichtserklärungen stellen aufgrund ihres politischen und programmatischen Charakters keinen internationalen rechtlich bindenden Rechtsakt dar. Nach Artikel 166 Absatz 2 BV unterstehen sie nicht