Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten
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Übersicht
Zusätzlich zu den 38 Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) seit 2017/2018 umsetzt, hat das Eidgenössische Finanzdepartement im Bestreben das bestehende Netz von Partnerstaaten zur Einführung des AIA auszubauen, am 1. Dezember 2016 die Vernehmlassung zur Vorlage über die Einführung des AIA mit 21 Staaten und Territorien ab 2018/2019 eröffnet. Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des globalen AIA machen es aber erforderlich, die Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, zu ergänzen.
Gestützt auf einen Entscheid seiner Plenarversammlung in Tbilissi Anfangs November 2016 hat das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) eine Bestandesaufnahme der beabsichtigten AIA-Partner aller Staaten und Territorien vorgenommen, die sich zur Umsetzung des AIA verpflichtet haben. In diesem Rahmen hat das Global Forum sämtliche Staaten erfasst, welche ein Interesse an der Einführung des AIA mit der Schweiz bekundet haben. Es hat der Schweiz in der Folge die entsprechende Liste zugestellt. Daraus geht hervor, dass zahlreiche Staaten und Territorien, die den AIA mit der Schweiz einführen möchten, weder in der seit dem 1. Dezember 2016 in Vernehmlassung befindlichen Länderliste aufgeführt sind, noch zu den Staaten und Territorien gehören, mit denen die Schweiz den AIA ab 2017/ 2018 umsetzen wird.
Sowohl die OECD, das Global Forum wie auch die G20 erwarten, dass alle Länder, die sich zum AIA bekannt haben, diesen bis spätestens 2017 (für einen Datenaustausch im Jahr 2018) umfassend umsetzen. Für die einzelnen Staaten bleibt wenig Spielraum. Die Schweiz figuriert bereits auf den Listen verschiedener Länder und weitere Staaten und Territorien haben im Rahmen der Bekanntgabe der beabsichtigten AIA-Partnerstaaten ihr Interesse an der Einführung des AIA mit der Schweiz bekundet. Die Tatsache, dass der AIA mit zahlreichen wichtigen Partnerstaaten erst 2018/2019 – also ein Jahr später, als es die 2014 politisch gegenüber der internationalen Staatsgemeinschaft eingegangene Verpflichtung vorsieht – eingeführt werden soll, ist für die Schweiz auf internationaler Ebene bereits mit Rechtfertigungsbedarf verbunden. In diesem Zusammenhang muss die Schweiz zusehen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Einführung des AIA mit neuen Partnerstaaten rechtzeitig nachkommt, damit sie den Ruf und die Integrität des Schweizer Finanzplatzes sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene stärkt und sie international nicht unter Druck gerät.
Mit dieser Vorlage soll der AIA ab 2018/2019 mit zwanzig zusätzlichen Staaten und Territorien, welche die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung) unterzeichnet haben, eingeführt werden:
• G20-Staaten: China, Indonesien, Russland und Saudi-Arabien;
• Wichtige Wirtschafts- und Handelspartner: Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia und die Vereinigten
Arabischen Emirate;
• Finanzplätze: Montserrat, Aruba, Curaçao, Belize, Costa Rica, Antigua und Barbuda, Grenada, Saint
Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, die Cookinseln sowie die Marshallinseln.
Mit jedem einzelnen Staat oder Territorium soll der AIA mittels eines spezifischen Bundesbeschlusses aktiviert werden. Die Liste dieser zusätzlichen Staaten und Territorien trägt den internationalen und politischen Entwicklungen Rechnung, namentlich der Bedeutung des Umfangs eines Netzwerks von geeigneten Partnerstaaten sowie den Bedürfnissen der Wirtschaft. Die Aktivierung des AIA mit diesen zusätzlichen Staaten und Territorien stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des AIA mit fast allen G20- und OECD-Staaten sowie zahlreichen Finanzplätzen dar und trägt zur Konsolidierung des globalen Level Playing Field bei. Die grosse Mehrheit der Länder, die sich zur Anwendung des AIA verpflichtet haben, so insbesondere die anderen internationalen Finanzplätze, haben diese Staaten und Territorien ebenfalls in ihre Liste der Partnerstaaten aufgenommen.
Diese Vorlage läuft parallel zu jener über die Einführung des AIA mit weiteren Staaten und Territorien ab 2018/2019, zu der das Vernehmlassungsverfahren am 1. Dezember 2016 eröffnet wurde. Es ist geplant beide Vorlagen nach der Durchführung der separaten Vernehmlassungen zu einer Vorlage zu fusionieren, sodass der Bundesrat im Laufe des Jahres 2017 eine Botschaft zu allen Staaten und Territorien, mit denen der AIA ab 2018/2019 eingeführt werden soll, verabschieden wird.