Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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1.2 Zusätzliche bilaterale Aktivierungen für 2018/19

Diese Vorlage ergänzt die Liste der Staaten und Territorien, welche Gegenstand des am 1. Dezember 2016 eröffneten Vernehmlassungsverfahrens bilden, wodurch sichergestellt werden soll, dass der Bundesrat über die nötigen Handlungsoptionen verfügt. Die zusätzlichen Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA im Rahmen dieser Vorlage einführen will, stützt sich auf die in den Verhandlungsmandaten des Bundesrates vom 8. Oktober 2014 definierten Kriterien. Nebst den im globalen AIA-Standard definierten Kriterien des Vorhandenseins der für den AIA erforderlichen nationalen Umsetzungsgesetzgebung und einer hinreichenden Vertraulichkeit und Datensicherheit bezüglich Steuerdaten statuieren die Verhandlungsmandate ausserdem, dass die Partnerstaaten den Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Einführung des AIA angemessene Regularisierungsmöglichkeiten bereitstellen und – wo dies als erforderlich erachtet wird – Verbesserungen des Marktzugangs für Finanzdienstleister anzustreben sind. An diesen Kriterien hat sich seit der Einführung des AIA mit den ersten Partnerstaaten materiell nichts geändert. Es kann daher vollumfänglich auf die Ausführungen unter Ziffer 2 des erläuternden Berichts vom 1. Dezember 2016 zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 verwiesen werden (Mechanismus zur Aktivierung des AIA; Vertaulichkeit, Datensicherheit und Datenschutz; Regularisierung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten; Marktzutritt für Finanzdienstleister).

Folgende Staaten und Territorien werden in dieser Vorlage berücksichtigt:

• Zusätzliche G20-Staaten: China, Indonesien, Russland und Saudi-Arabien;

• Zusätzliche wichtige Wirtschafts- und Handelspartner: Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia und die

Vereinigten Arabischen Emirate;

• Zusätzliche Finanzplätze: Montserrat, Aruba, Curaçao, Belize, Costa Rica, Antigua und Barbuda,

Grenada, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, die Cookinseln sowie die Marshallinseln.

Mit diesen Staaten und Territorien soll der AIA auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung umgesetzt werden. Das Parlament entscheidet darüber mittels einfachem Bundesbeschluss. Konkret ermächtigt das Parlament den Bundesrat, dem Sekretariat des Koordinationsgremiums der AIA-Vereinbarung mitzuteilen, dass die betreffenden Staaten und Territorien in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen sind.

Einige dieser Staaten und Territorien erfüllen im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts die Voraussetzungen zur Einführung des AIA nur teilweise, etwa weil sie noch nicht über alle notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen (vgl. Ziffer 3). Da das schweizerische Genehmigungsverfahren aber mehrere Monate in Anspruch nimmt, ein erster Austausch der im Jahr 2018 gesammelten Daten erst 2019 stattfinden wird und die Staaten und Territorien bis dahin die notwendigen Verbesserungen vornehmen können, ist es im aktuellen internationalen Kontext wichtig, dass der Bundesrat die Option hat, den AIA zeitgerecht aktivieren zu können. Der endgültige Entscheid über die Aktivierung des AIA mit den vorgeschlagenen Staaten und Territorien obliegt dem Parlament.

Zur Vertraulichkeit und Datensicherheit ist anzumerken, dass wenn ein Staat oder Territorium die vom Global Forum verlangten Verbesserungen im Bereich der Vertraulichkeit und Datensicherheit nicht fristgerecht vornehmen kann, die OECD erwartet, dass der AIA in Übereinstimmung mit dem globalen AIA-Standard vorerst in nicht-reziproker Weise umgesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass diese Staaten und Territorien Kontoinformationen liefern müssen, aber so lange keine erhalten werden, bis sie ein standardkonformes Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveau erreicht haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird die von den einzelnen Staaten und Territorien erzielten Fortschritte genau verfolgen. Der gegenseitige AIA soll nur dann aktiviert werden, wenn das Global Forum die geforderten Verbesserungen validiert hat.

Die Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, ist mit diesen bilateralen Aktivierungen nach Massgabe der AIA-Vereinbarung noch nicht abgeschlossen. Weitere, bisher nicht berücksichtigte Staaten und Territoren sollen später folgen. Dazu gehören nicht nur die Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung, sondern auch jene Staaten, die den AIA nicht auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung, sondern eines bilateralen Abkommens einführen möchten. Verschiedene Staaten, welche den bilateralen Ansatz verfolgen, haben ihr Interesse signalisiert, den AIA mit der Schweiz