Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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3.1.2 Indonesien Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Indonesien

Indonesien hat sich zur Umsetzung des AIA ab dem Jahre 2017 mit einem ersten Austausch im Jahre 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. November 2011 unterzeichnet und ist für Indonesien seit dem 1. Mai 2015 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 4. Juni 2015 unterzeichnet. Damit verfügt Indonesien über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Verordnung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die Umsetzung ins nationale Recht erfolgt durch die Präsidiale Verordnung Nr. 159/2014 sowie durch die Ausführungsverordnung der indonesischen Financial Services Authority (OJK Regulation No. 25/2015).

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Indonesien

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Indonesien evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend. Es hat Indonesien deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Indonesien erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu Indonesien wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).

Indonesien hat mit den USA ein Model 1a-IGA ausgehandelt (reziproker Datenaustausch), das noch nicht in Kraft getreten ist. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Indonesien als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Indonesien abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält die General Provisions and Tax Procedures Law 1983 (Section 34 und 41) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Zahlreiche Erlasse des indonesischen Rechts enthalten datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen, die den internationalen Standards entsprechen: Law No. 11 von 2008 über Electronic Information and Transaction (EIT Law) sowie Government Regulation No. 82 von 2012 über the Implementation of Electronic System and Transaction (GR 82/2012). Der Anspruch einer Person, Kenntnis über alle sie betreffenden Daten und deren Zweck zu erlangen, wird durch Interpretation des EIT Law hergeleitet. Die Zustimmung der Betroffenen zur Übertragung ihrer Daten ist nicht vorgeschrieben. Dafür sieht das EIT Law ein generelles Klagerecht jeder Person vor, deren Rechte in Bezug auf persönliche Daten verletzt werden.

Regularisierung der Vergangenheit in Indonesien

In Indonesien wurde eine Tax Amnesty Bill angenommen (Law No. 11/2016). Das Gesetz erlaubt indonesischen Steuerpflichtigen, ihre nicht deklarierten Vermögen im Ausland zu regularisieren, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten. Die Betroffenen haben bis Ende März 2017 Zeit, sich für das Programm anzumelden. Falls sie dies unterlassen, fällt zusätzlich zu einer regulären Steuer von 30% eine Strafsteuer von 48% an. Bis anhin (Stand November 2016) hat das Regularisierungsprogramm USD 7,4 Milliarden an zusätzlichen Steuereinnahmen gebracht. Insgesamt rechnet das indonesische Finanzministerium mit zusätzlichen Steuereinnahmen von USD 12,5 Milliarden. Laut Schätzungen sollen indonesische Vermögenswerte im Betrag von über USD 300 Milliarden undeklariert im Ausland angelegt sein, der grösste Teil davon in Singapur, aber auch in Hong Kong, den British Virgin Islands und der Schweiz.

3.1.3 Russland Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Russland

Russland hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. November 2011 unterzeichnet und ist für Russland seit dem 1. Juli 2015 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 12. Mai 2016 unterzeichnet. Russland verfügt grundsätzlich über die für die Einführung des AIA auf der