Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten
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Montserrat hat am 8. September 2015 ein Model 1a-IGA mit den USA (reziproker Datenaustausch) abgeschlossen, das zwar noch nicht formell in Kraft getreten ist, aber bereits Wirkungen entfaltet. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Montserrat als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Montserrat abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält der Income and Corporation Tax Act (insb. Section 43) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
In Montserrat ist der Schutz der Privatsphäre gestützt auf die Grundsätze des Common Law zum Umgang mit Personendaten gewährleistet und wird in der Gerichtspraxis konkretisiert.
Regularisierung der Vergangenheit in Montserrat
Derzeit läuft in Montserrat kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die allfällige Regularisierung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren. Die letzte Amnestie für die Tilgung von ausstehenden Steuerbeträgen (Verzicht auf Zinsen; Möglichkeit von Ratenzahlungen) wurde 2009 durchgeführt.
3.3.2 Aruba Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Aruba
Aruba hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Aufgrund einer Erweiterungsklausel wurde das für das Königreich der Niederlande geltende Amtshilfeübereinkommen auch in den niederländischen Überseegebieten in Kraft gesetzt (für Aruba am 1. September 2013). Am 29. Oktober 2014 hat Aruba zudem die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Damit verfügt Aruba über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die Entwürfe für die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung liegen inzwischen vor.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Aruba
Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Aruba evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend. Es hat Aruba deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Aruba erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu Aruba wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).
Aruba hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Aruba als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Aruba abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält die General Tax Ordinance (Art. 33) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
Wer in Aruba Datenbanken mit persönlichen Daten führt, ist gestützt auf die Nationale Verordnung über persönliche Daten (Landsverordening Persoonsregistratie) verpflichtet, diese Informationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Personendaten dürfen nur gesammelt, verwendet und veröffentlicht werden, wenn dies mit dem Zweck der Datenbank vereinbar ist. Die widerrechtliche, sittenwidrige oder ordre public-widrige Sammlung von Daten ist untersagt. Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen.
Regularisierung der Vergangenheit in Aruba
Derzeit läuft in Aruba kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Steuerpflichtige können jedoch nicht deklarierte Einkommen und Vermögenswerte jeder-