Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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3.3.7 Grenada Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Grenada

Grenada hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Grenada hat das Amtshilfeübereinkommen noch nicht unterzeichnet. Die AIA-Vereinbarung wurde am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Damit verfügt Grenada derzeit noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung befindet sich gegenwärtig in der öffentlichen Beratung.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Grenada

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Grenada evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Grenada deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Grenada erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu Grenada wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).

Grenada hat mit den USA ein Model 1a-IGA unterzeichnet (reziproker Datenaustausch), das zwar noch nicht formell in Kraft getreten ist, aber bereits Wirkungen entfaltet. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Grenada als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Grenada abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten der Income Tax Act Act (section 6) und der Mutual Exchange of Information on Taxation Matters Act (section 12 und 13) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

In Grenada ist der Schutz der Privatsphäre gestützt auf die Grundsätze des Common Law zum Umgang mit Personendaten gewährleistet und wird in der Gerichtspraxis konkretisiert.

Regularisierung der Vergangenheit in Grenada

Derzeit läuft in Grenada kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die allfällige Regularisierung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren. Die letzte Steueramnestie wurde 2008 durchgeführt.

3.3.8 Saint Kitts und Nevis Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Saint Kitts und Nevis

St. Kitts und Nevis hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 25. August 2016 unterzeichnet und ist für Saint Kitts und Nevis seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 25. August 2016 unterzeichnet. Damit verfügt St. Kitts und Nevis über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Common Reporting Standard [Automatic Exchange of Financial Account Information] Act, 2016) wurde im Dezember 2016 vom Parlament verabschiedet und ist inzwischen in Kraft gesetzt worden.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Saint Kitts und Nevis

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Saint Kitts und Nevis evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Saint Kitts und Nevis deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Saint Kitts und Nevis erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert