Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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Cookinseln am 28. Oktober 2016 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft gesetzt worden. Die AIA-Vereinbarung wurde am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Damit verfügen die Cookinseln derzeit noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Inzwischen liegen die ersten Entwürfe für die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung vor.

Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Cookinseln

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Cookinseln evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat den Cookinseln deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Die Cookinseln erfüllen damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu den Cookinseln wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).

Die Cookinseln haben kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich auf den Cookinseln als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche die Cookinseln abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten der Income Tax Act (Section 7 und 86) sowie der Official Information Act, 2008 (Section 6), weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Der Official Information Act 2008 enthält datenschutzrechtlich relevante Grundsätze wie der Zugang der Betroffenen zu ihren persönlichen Daten sowie der Anspruch auf Berichtigung dieser Daten.

Regularisierung der Vergangenheit auf den Cookinseln

Derzeit läuft auf den Cookinseln kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die allfällige Regularisierung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren.

3.3.12 Marshallinseln Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen auf den Marshallinseln

Die Marshallinseln haben sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde von den Marshallinseln am 22. Dezember 2016 unterzeichnet und soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die AIA-Vereinbarung wurde am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Damit werden die Marshallinseln im Frühling 2017 über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Automatic Exchange of Financial Account Information Act 2016) ist inzwischen in Kraft getreten.

Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Marshallinseln

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Marshallinseln evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat den Marshallinseln deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Die Marshallinseln erfüllen damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu den Marshallinseln wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).

Die Marshallinseln haben kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich auf den Marshallinseln als teilweise standardkonform (partially compliant) bewertet, weil entgegen dem Spezialitätsprinzip in den Ersuchen enthaltene Informationen