Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten
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Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Costa Rica als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Costa Rica unterzeichnet hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten der Código de Normas y Procedimientos Tributarios (insb. Art. 117) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
Costa Rica hat eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz der persönlichen Daten entwickelt, welche die international anerkannten Mindeststandards für einen zeitgerechten Datenschutz berücksichtigen. Datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen finden sich im Ley no. 8968 de Proteccíon de la Persona Frente al Tratamiento de sus Datos Personales von 2011. Demnach wird jeder Person das Recht eingeräumt, Kenntnis von über alle sie betreffenden Daten zu verlangen, die in öffentlichen und privaten Archiven oder Datenbanken gespeichert sind. Die Sammlung sowie die Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen. Eine unabhängige Agentur mit judiziellen Funktionen wacht über die Einhaltung des Datenschutzes.
Regularisierung der Vergangenheit in Costa Rica
Das Steuerrecht von Costa Rica sieht generell die Möglichkeit einer nachträglichen Offenlegung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten vor. Diesfalls muss die fällige Steuer mitsamt den aufgelaufenen Zinsen bezahlt werden. Geldstrafen werden je nach dem Zeitpunkt der Offenlegung um 55 bis 80% herabgesetzt. Auf eine Strafverfolgung wird grundsätzlich verzichtet, es sei denn, es liege eine schwere Straftat vor (insb. bei schwerem Steuerbetrug).
3.3.6 Antigua und Barbuda Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Antigua und Barbuda
Antigua und Barbuda hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Antigua und Barbuda hat das Amtshilfeübereinkommen noch nicht unterzeichnet. Die AIA-Vereinbarung wurde am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Damit verfügt Antigua und Barbuda derzeit noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist vom Parlament verabschiedet worden und soll demnächst offiziell veröffentlicht werden.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Antigua und Barbuda
Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Antigua und Barbuda evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Antigua und Barbuda deshalb einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Antigua und Barbuda erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, ist der AIA vorerst in nicht-reziproker Weise einzuführen, d.h. im Gegensatz zu Antigua und Barbuda wird die Schweiz keine Kontodaten liefern (s. Ziffer 1.2).
Antigua und Barbuda hat am 8. November 2016 mit den USA ein Model 1a-IGA unterzeichnet (reziproker Datenaustausch), das zwar noch nicht formell in Kraft getreten ist, aber bereits Wirkungen entfaltet. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Antigua und Barbuda als weitgehend standardkonform (largely compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Antigua und Barbuda abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Income Tax Act (insb. Section 4) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
In Antigua und Barbuda ist der Schutz der Privatsphäre gestützt auf die Grund-sätze des Common Law zum Umgang mit Personendaten gewährleistet und wird in der Gerichtspraxis konkretisiert.
Regularisierung der Vergangenheit in Antigua und Barbuda
Derzeit läuft in Antigua und Barbuda kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die allfällige Regularisierung von nicht deklarierten Einkommen und Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren.