Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Umsetzung des AIA-Standards durch die Schweiz
Die vorliegenden Entwürfe für die Bundesbeschlüsse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) mit zusätzlichen Staaten und Territorien, welche die multilaterale Vereinbarung vom 29. Oktober 20141 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung) unterzeichnet haben, ergänzen die Vorlage zur Einführung des AIA mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019, welche seit dem 1. Dezember 2016 in Vernehmlassung ist.2 An der Ausgangslage und an den Voraussetzungen für die Einführung des AIA hat sich seither nichts geändert, sodass auf den erläuternden Bericht zu dieser Vorlage verwiesen werden kann.3
Die Einführung des AIA mit zusätzlichen Staaten und Territorien, die von der Schweiz bisher für die Einführung des AIA nicht erfasst wurden, dient dem Zweck, dem internationalen Standard gerecht zu werden und die Risiken für den Schweizer Finanzplatz zu verringern, indem dessen Wettbewerbsfähigkeit und Integrität gestärkt werden sollen. Damit sichergestellt ist, dass der globale AIA-Standard von allen betroffenen Staaten und Territorien4 einheitlich und korrekt angewendet wird, hat das der OECD angegliederte Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) ein Verfahren entwickelt, mit dem der Stand der Verpflichtungen überwacht werden kann. Gestützt auf einen Entscheid der Plenarversammlung in Tbilissi Anfangs November 2016 hat das Global Forum eine Bestandesaufnahme der beabsichtigten AIA-Partner aller Staaten und Territorien vorgenommen, die sich zur Umsetzung des AIA verpflichtet haben. In diesem Rahmen hat das Global Forum sämtliche Staaten erfasst, welche ein Interesse an der Einführung des AIA mit der Schweiz bekundet haben. Es hat der Schweiz die entsprechende Liste Ende November 2016 zugestellt. Daraus geht hervor, dass zahlreiche Staaten und Territorien, die den AIA mit der Schweiz einführen möchten, weder in der seit dem 1. Dezember 2016 in Vernehmlassung befindlichen Länderliste aufgeführt sind, noch zu den Staaten und Territorien gehören, mit denen die Schweiz den AIA ab 2017/ 2018 umsetzen wird.5 Diesen Entwicklungen soll Rechnung getragen werden, indem ein zusätzliches Vernehmlassungsverfahren über eine neue Serie von Staaten und Territorien eröffnet werden soll. Die Tatsache, dass der AIA mit zahlreichen wichtigen Partnerstaaten erst 2018/2019 – also ein Jahr später als es die 2014 politisch gegenüber der internationalen Staatsgemeinschaft eingegangene Verpflichtung vorsieht – eingeführt werden soll, ist für die Schweiz auf internationaler Ebene bereits mit Rechtfertigungsbedarf verbunden. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die effektive Umsetzung des AIA eines der Kriterien bildet, welche die G20 verwendet, um bis im Sommer 2017 eine Liste der unkooperativen Staaten zu erstellen.
1 SR 0.653.1.
2 Auf dieser Liste sind folgende Staaten und Territorien aufgeführt: Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika, Chile, Israel, Neuseeland, Andorra, die Faröer Inseln, Grönland, Monaco, San Marino, Barbados, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Cayman Inseln, Mauritius, die Seychellen, die Turks und Caicos Inseln sowie Uruguay.
3 Für die Einzelheiten zur Entwicklung und zu den Modalitäten des globalen AIA-Standards der OECD sei auf die Botschaften zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu seiner Umsetzung (Änderung des Steueramtshilfegesetzes), BBl 2015 5585, sowie auf die Botschaft zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen), BBl 2015 5437, verwiesen.
4 Der Begriff «betroffene Staaten und Territorien» erfasst alle Staaten und Territorien, die sich gegenüber der OECD und dem Global Forum verpflichtet haben, den AIA spätestens ab 2017/2018 anzuwenden.
5 Der AIA wird ab 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 mit folgenden Staaten und Territorien eingeführt: alle 28 EU-Mitgliedstaaten einschliesslich Gibraltar, Australien, Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, die Insel Man, Japan, Kanada und die Republik Korea.