Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
3.2 Zusätzliche wichtige Wirtschafts- und Handelspartner
Als Nachbarland der Schweiz bestehen mit dem Fürstentum Liechtenstein enge politische und wirtschaftliche Beziehungen. Aufgrund zahlreicher Verträge bilden die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum mit offenen Grenzen. Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Ländern sind entsprechend stark ausgeprägt. Aufgrund des bedeutenden liechtensteinischen Finanzsektors besteht seitens der Schweiz ein Interesse an der Einführung des AIA.
Wirtschaflich aufstrebende Schwellenländer mit bedeutenden Märkten wie Kolumbien und Malaysia gewinnen auf globaler Ebene zunehmend an Bedeutung, sodass es für die Schweiz wichtig ist, dass sie auch solche Länder in ihr AIA-Netzwerk einbindet, die nicht zur G20 oder zur OECD gehören. Kolumbiens Wirtschaft wächst kontinuierlich und stellt in Südamerika den wichtigsten Wachstumsmarkt nach Chile dar. Kolumbien hat mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ein Freihandelsabkommen vereinbart, das seit 2014 in Kraft ist. Daneben haben die Schweiz und Kolumbien bilaterale Abkommen im Bereich der technischen und wirtschaftlichen Kooperation, der Doppelbesteuerung und des Investitionsschutzes abgeschlossen, die einen geregelten Wirtschaftsaustausch zwischen beiden Ländern sicherstellen. Kolumbien ist inzwischen einer der wichtigsten Handelspartner der Schweiz in Südamerika. Seit 2009 ist Kolumbien zudem Schwerpunktland der wirtschaftlichen Zusammenarbeit des SECO sowie der Friedensförderung und der humanitären Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Zwischen Malaysia und der Schweiz bestehen solide bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Zudem bietet Malaysia günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie eine Anbindung an den asiatisch-pazifischen Markt. In der ASEAN ist Malaysia hinter Singapur und Thailand inzwischen der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung des AIA mit diesen beiden Ländern sinnvoll, weil die Schweiz damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten auf einen Grossteil der wirtschaflich bedeutenden Staaten der Welt ausweiten kann.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) spielen in der internationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zunehmend eine wichtige Rolle, sodass es für die Schweiz wichtig ist, dass sie auch Länder in ihr AIA-Netzwerk einbindet, die nicht zur G20 oder zur OECD gehören. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und den VAE sind hauptsächlich wirtschaftlicher Natur. Zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der EFTA und des Golfkooperationsrates (GCC) haben die Schweiz und die VAE im Juni 2009 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Ein Investitionsschutzabkommen (1998) und ein Doppelbesteuerungsabkommen (2011) sorgen für einen geregelten Wirtschaftsaustausch zwischen beiden Ländern. Die VAE sind heute der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz im Nahen Osten. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung des AIA mit den VAE sinnvoll, weil die Schweiz damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten auf die wichtigsten Finanzplätze der Welt ausweiten kann.
3.2.1 Liechtenstein Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Liechtenstein
Liechtenstein hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zum AIA bekannt und sich als Early Adopter zur Einführung des AIA ab 2016 mit erstem Informationsaustausch im 2017 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 21. November 2013 unterzeichnet und ist für Liechtenstein seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 29. November 2014 unterzeichnet. Somit verfügt Liechtenstein über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Gesetz vom 5. November 2015 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen [AIA-Gesetz], Verordnung vom 15. Dezember 2015 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen [AIA-Verordnung] und Merkblatt betreffend den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Partnerstaaten [AIA-Merkblatt]) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Liechtenstein
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Liechtenstein wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und erachtet sie als angemessen.