Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 28 Seiten

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Estatuto Tributario (Art. 583, 693 und 729) sowie der Código Penal Colombiano weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Kolumbien hat eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz der persönlichen Daten entwickelt, welche die international anerkannten Mindeststandards für einen zeitgerechten Datenschutz berücksichtigen. Datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen finden sich im Ley 1581 del 17 de octubre de 2012 por el cual se dictan disposiciones generales para la protección de datos personales. Demnach wird jeder Person das Recht eingeräumt, Kenntnis von über alle sie betreffenden Daten zu verlangen, die in öffentlichen und privaten Archiven oder Datenbanken gespeichert sind. Ferner besteht ein Anspruch auf Richtigstellung und gegebenenfalls auf Löschung dieser Daten. Die Sammlung sowie die Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen. Das Gesetz schreibt ferner die Errichtung einer Datenschutzaufsichtsbehörde vor.

Regularisierung der Vergangenheit in Kolumbien

Kolumbien hat anlässlich der Steuerreform von 2014 eine Steueramnestie für nicht deklarierte im Ausland gehaltenen Vermögenswerten eigeführt. Gemäss den Artikel 35 bis 39 des revidierten Gesetzes Nr. 1739 haben in Kolumbien ansässige Steuerpflichtige bis 2017 Zeit, ihre steuerliche Situation zu bereinigen. Wer die Offenlegung im Jahr 2016 vornimmt, muss eine einmalige Steuer von 11,5% der nicht deklarierten Vermögenswerte bezahlen, für das Jahr 2017 beträgt die einmalige Steuer 13%. Diese Steueramnestie gilt nicht für Fälle, in denen die kolumbianischen Steuerbehörden gegen die betroffenen Steuerpflichtigen ermitteln oder in denen die Vermögenswerte aus illegalen Aktivitäten stammen.

3.2.3 Malaysia Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Malaysia

Malaysia hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit einem ersten Austausch im 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 25. August 2016 unterzeichnet und wird für Malaysia am 1. Mai 2017 in Kraft treten. Die AIA-Vereinbarung wurde am 27. Januar 2016 unterzeichnet. Damit wird Malaysia im Frühling 2017 über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Income Tax [Automatic Exchange of Financial Account Information] Rules 2016) ist am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt worden.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Malaysia

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Malaysia wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Das Expertenpanel Malaysia hat verschiedene Verbesserungen nahe gelegt, die nicht zu einem Action Plan geführt haben. Die Schweiz hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.

Malaysia hat mit den USA ein Model 1a-IGA ausgehandelt (reziproker Datenaustausch), das zwar noch nicht formell in Kraft getreten ist, aber bereits Wirkungen entfaltet. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Malaysia als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Malaysia abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten der Income Tax Act 1967 (Section 138) sowie weitere Erlasse des malaysischen Rechts Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Malaysia hat eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz der persönlichen Daten entwickelt (Personal Data Protection Act 2010 [PDPA], in Kraft seit 15. November 2013), die nur im kommerziellen Bereich, nicht aber gegenüber dem malaysischen Staat gilt. Insofern besteht ein Defizit, sodass den Bestimmungen über die Vertraulichkeit und Datensicherheit im Steuerbereich und den darin vorgesehenen Schutzmechanismen (insb. Bekanntgabe und Korrektur der Daten) eine erhöhte Bedeutung zukommt.