Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 30 Seiten
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haben an der Erhebung 2010 nicht teilgenommen. Zudem war die Repräsentativität der erwerbswirtschaftlichen Organisationen in der Spitex-Statistik von der nötigen Zeit abhängig, welche die Kantone für die Konsolidierung der Liste der erwerbswirtschaftlichen Organisationen benötigt haben. Grundsätzlich sollte insbesondere wegen der höheren Repräsentativität in Bezug auf die erwerbswirtschaftlichen Organisationen der Anstieg der Bruttoleistungen zwischen 2010 und 2014 in der Spitex-Statistik höher als im Datenpool ausfallen.
Die Einnahmen aus Leistungen der Versicherer gemäss Spitex-Statistik steigen einzig um 27.3% von 597 auf 760 Mio. Franken zwischen 2010 und 2014 (Tabelle 7.1., Rubrik "Ertrag aus KLV-Leistungen" im Jahr 2010 und Tabelle 15.1, Rubrik "Versicherer" im Jahr 2014), während das Total der Bruttoleistungen der Pflegefachpersonen und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gemäss Datenpool zwischen 2010 und 2014 um 29.3 Prozent von 580 auf 750 Mio. Franken zunimmt. Im Datenpool erfolgt die Selektion wie für die Pflegeheime für die ganze Schweiz (ohne Ausland und Unbekannt), nach Rechnungssteller, Behandlungsbeginn bzw. Zahlstellenregisternummer des Leistungserbringers (Hauptkategorien "Pflegefachpersonen" und "SPITEX-Organisationen"). Für das Jahr 2010 stammen die Angaben aus der Auswertung des Datenpools für die Jahre 2010-2014, für das Jahr 2014 aus derjenigen für die Jahre 2013-2017. In den Jahren 2010 und 2014 beträgt der Abdeckungsgrad der Angaben 100%.
Die Angaben des Datenpools sind präziser als diejenigen der Spitex-Statistik (vgl. Ziffer I.2.1.1). Die erwähnten Unstimmigkeiten innerhalb der Spitex-Statistik und zwischen Spitex-Statistik und Datenpool zeigen, dass eine methodologisch korrekte Anwendung der Bruttoleistungen gemäss Datenpool zusammen mit den erbrachten Stunden gemäss Spitex-Statistik schwierig ist. Die Überprüfung der Kostenneutralität stützt sich daher ausschliesslich auf die Angaben der Spitex-Statistik.
3.1.2 Nebenleistungen und Leistungen anderer Sozialversicherer
Die Produktionen 2010 und 2014 des Datenpools der SASIS AG sind nicht gleich strukturiert. Im Jahr 2010 waren für die Pflegefachpersonen keine spezifischen Leistungsarten vorgesehen. Die Leistungsart "Ambulant Pflegestufe unbekannt" dürfte neben den Bruttoleistungen für Pflegefachpersonen auch die Bruttoleistungen für Nebenleistungen berücksichtigt haben. Nur für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gab es mehrere Kostenarten, nämlich "Spitex Material und MiGeL", "Spitex Medikamente" und "Spitex Zeittarif". Im Jahr 2014 wurden sowohl für die Pflegefachpersonen als auch für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause die Leistungsarten "Ambulante Tarife", "Ambulante Tarife Tages- oder Nachtstrukturen", "Tarife Akut- und Übergangspflege" und "Material und MiGeL" differenziert; zusätzlich, nur für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, die Leistungsart "Medikamente". Es ist möglich, dass nicht alle Angaben 2014 dem Datenpool sauber gemäss der neuen Produktionsstruktur geliefert wurden, sodass weiterhin Nebenleistungen in derselben Leistungsart der Pflegeleistungen enthalten sind. Unklar ist zum Beispiel, warum die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause im Jahr 2010 12.4 Mio. Franken Bruttoleistungen für die Leistungsart "Spitex Material und MiGeL" bzw. 2.0 Mio. Franken für die Leistungsart "Spitex-Medikamente" im Datenpool ausgewiesen haben, im Jahr 2014 aber nur noch 9.2 Mio. Franken bzw. 0.2 Mio. Franken. Auch in der Spitex-Statistik, die bereits im Jahr 2010 die Pflegeleistungen mit Hinweis auf die KLV aufführte, dürften Leistungserbringer auch Kosten von Material und Arzneimitteln mit den Pflegeleistungen verrechnet haben. Es kann jedenfalls wie für die Pflegeheime von einer Auslagerung der Verrechnung von Nebenleistungen zu den Abgabestellen MiGeL, Arztpraxen und Apotheken ausgegangen werden (vgl. Ziffer I.2.1.2). In diesem Sinne dürfte die Entwicklung der Bruttoleistungen pro Pflegetag für die Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen teilweise durch die Verschiebung der Verrechnung von Nebenleistungen auf andere Leistungserbringer bestimmt sein. Wie hoch eine solche allfällige Verlagerung ist, kann aber nicht beziffert werden. Auf eine diesbezügliche Korrektur wird im Rahmen der vorliegenden Überprüfung verzichtet. Es ist anzunehmen, dass wegen der Verlagerung die für die Berechnung der Korrektur der Pflegebeiträge berücksichtigte Entwicklung des Totals der Bruttoleistungen tiefer als diejenige ist, welche ohne Auslagerung resultiert hätte. Die vorgesehenen Beiträge im Rahmen der vorliegenden Überprüfung aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität dürften daher etwas zu hoch sein.