Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 30 Seiten
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Bei einer Ausscheidung der Bruttoleistungen für Nebenleistungen hätten sich die Berechnungen auf eine niedrige Basis gestützt. Aufgrund der Angaben des Datenpools liegt die Differenz zwischen der Verrechnung der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause und der Pflegefachpersonen in allen Leistungsarten und der Verrechnung nach der Leistungsart "Pflegefachpersonen ambulante Tarife" bzw. "Spitex Ambulante Tarife (Zeittarif)" im Jahr 2014 bei 22 Mio. Franken; diese Differenz schliesst durchaus neben den Bruttoleistungen für die Nebenleistungen auch diejenige zum Beispiel für die Akut- und Übergangspflege oder die Tages- und Nachtkliniken aus. Mit einem Abzug von 18 Mio Franken (22 Mio. gewichtet mit der Entwicklung der Stunden zwischen 2010 und 2014 [22 x 10‘312‘682 / 12‘639‘887]) für das Jahr 2010 und von 22 Mio. Franken für das Jahr 2014 von den für die Berechnungen berücksichtigten Bruttoleistungen würde der Korrekturfaktor der Pflegebeiträge um etwas mehr als 0.1 Prozentpunkte senken, mit den Rundungen effektiv um 0.2 Prozentpunkte (vgl. Ziffer I.3.2), was mit Berücksichtigung des Schätzungscharakters dieses Ergebnisses – z. B. können auch die Tages- und Nachtkliniken nach der Regel der Pflegefinanzierung finanziert werden – und der weiteren in diesem Kommentar erwähnten Unsicherheiten nicht von Bedeutung ist.
3.1.3 Akut- und Übergangspflege
Für das Jahr 2014 sind in der Spitex-Statistik die Erträge und die verrechneten Stunden der Akut- und Übergangspflege spezifisch ausgewiesen. Neu dürften mehr Leistungen in der Pflege dank der Akut- und Übergangspflege erbracht werden, weil für diese Leistungen die im Bereich der Pflege zu Hause geltenden maximalen Stunden pro Tag keine Anwendung finden, sondern ausschliesslich die gesetzliche Grenze von 2 Wochen (Art. 25a Abs. 2 KVG).
Im Jahr 2014 wurden gemäss Spitex-Statistik für die Akut- und Übergangspflege gesamtschweizerisch 21'394 Stunden erbracht (Tab. 10.1). Dies entspricht 0.2% des Totals an Stunden in der Langzeitpflege und in der Akut- und Übergangspflege. Der Datenpool weist für das Jahr 2014 Bruttoleistungen für die Akut- und Übergangspflege von 0.2% des Totals der Bruttoleistungen an die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause und von 0.1% des Totals an die Pflegefachpersonen aus. Dass die der Überprüfung der Kostenneutralität der Pflegebeiträge zugrundeliegenden Datengrundlagen Erträge und Pflegetage der Akut- und Übergangspflege einschliessen, ist deshalb nicht relevant. Für das Jahr 2014 wird die Akut- und Übergangspflege nicht berücksichtigt.
3.1.4 Tages- und Nachtstrukturen
Die Angaben des Datenpools 2014 – anders als diejenigen von 2010 – sehen eine Unterteilung mit einer spezifischen Leistungsart für Tages- und Nachtstrukturen vor. Im Jahr 2014 betrug der Anteil der Bruttoleistungen der Tages- und Nachtstrukturen für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause und die Pflegefachpersonen 0.9% des Totals der Bruttoleistungen an diese Leistungserbringer. Im Jahr 2010 waren die Angaben über die Tages- und Nachtstrukturen in anderen Leistungsarten aufgeführt.
In der Spitex-Statistik werden die von Spitex-Leistungserbringern in Tages- und Nachtstrukturen erbrachten Pflegeleistungen ab 2012 im Erhebungsbogen erfasst.
3.1.5 Umschreibung des Leistungsbereichs
Die Anpassungen am Leistungsbereich in der KLV des Jahres 2012 betreffend die Massnahmen der Koordination und des Herrichtens von Arzneimitteln dürften keinen signifikanten Effekt auf die Überprüfung der Kostenneutralität mit sich gebracht haben (vgl. Ziffer I.2.1.6).
3.1.6 Entwicklung der Leistungsstruktur nach Behandlungstyp
Die Überprüfung der Kostenneutralität basiert auf der Annahme, dass die Leistungsstruktur der Patientinnen und Patienten nach Behandlungstyp in der Periode 2010-2014 konstant geblieben ist. In der