Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 30 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

Die Beiträge werden für alle drei Leistungskategorien nach Artikel 7a Absatz 1 Buchstaben a, b und c KLV gleicht angepasst. Die bisherige Struktur der Vergütung der Pflege zu Hause bleibt bestehen. Sie ist auf die Erhebung des Expertenbüros INFRAS abgestellt. Aus dieser Erhebung lassen sich die durchschnittlichen Kosten pro Stunde Pflegeleistung und pro Leistungsart berechnen (vgl. Ziffer I.1.2).

Korrektur der Beiträge in Franken

Bisher Neu

a. für Leistungen nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a: 79.80 76.93

b. für Leistungen nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b: 65.40 63.05

c. für Leistungen nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c: 54.60 52.63

Aufgrund der Annahme, dass ein Teil der im Jahr 2010 von den Pflegefachpersonen und den Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause verrechneten Nebenleistungen im Jahr 2014 neu von den Abgabestellen MiGeL und Apotheken in Rechnung gestellt werden, ist davon auszugehen, dass die berücksichtigte Entwicklung des Totals der Einnahmen pro Pflegetag der Pflegefachpersonen und der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause tiefer als diejenige ist, welche ohne Auslagerung resultiert hätte. Dies dürfte bei der Berechnung aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität zu einer grösseren Senkung der Beiträge als diejenige führen, die bei der vorliegenden Überprüfung aufgrund der Angaben der Spitex-Statistik berücksichtigt wird. Wie im Fall der Pflegeheime (vgl. Ziffer I.2.2) ist aber auch im Spitex-Bereich eine Änderung der Werte – d. h. des Ertrags pro Stunde (60.12 in 2014, 60.40 in 2015 und 60.90 in 2016) –, auch nach der Periode der Angleichung der Tarife an die Pflegebeiträge (2010-2014) zu beobachten. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Änderung der Einnahmen pro Pflegetag der Pflegefachpersonen und der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause andere Faktoren eine Rolle spielen, die nicht spezifisch für die Periode der Angleichung der Tarife an die Pflegebeiträge sind.

4 Kostenentwicklung für die OKP mit der Anpassung der Beiträge

Für den Pflegeheimbereich kann die Schätzung der auf die Erhöhung der Beiträge zurückzuführenden Kostenentwicklung auf die Leistungsart "Pflegeheim Stationäre Tarife" des Datenpools des Jahres 2016 abgestützt werden. Die entsprechenden Bruttoleistungen (Auswertung 2013-2017, ganze Schweiz [ohne Ausland und Unbekannt] nach Rechnungssteller, Behandlungsbeginn bzw. Zahlstellenregisternummer des Leistungserbringers) betragen 1'716 Mio. Franken. Eine Erhöhung der Beiträge um 6.7% bei unveränderten Pflegetagen entspricht einer Kostenerhöhung von 115 Mio. Franken pro Jahr.

Die Schätzung der Kostenentwicklung für die Krankenpflege zu Hause, welche auf die Erhöhung der Beiträge zurückzuführen ist, stützt sich auf die Leistungsart "Pflegefachpersonen ambulante Tarife" und "Spitex Ambulante Tarife (Zeittarif)" gemäss Datenpool (Auswertung 2013-2017, ganze Schweiz [ohne Ausland und Unbekannt] nach Rechnungssteller, Behandlungsbeginn bzw. Zahlstellenregisternummer des Leistungserbringers) des Jahres 2016 (67 Mio. für die Pflegefachpersonen und 812 Mio. Fr. für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause). Eine Senkung der Beiträge um -3.6% bei unveränderten Stunden entspricht einer Kostensenkung von 32 Mio. Franken pro Jahr.

Insgesamt bedeutet die Anpassung der Beiträge eine Mehrbelastung der OKP von 83 Mio. Franken pro Jahr.