Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 30 Seiten

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aufgeführt werden oder nicht –notwendigen Bestandteil der Pflegeleistungen darstellen, deren Vergütung nicht separat, sondern nach den Regeln der Pflegefinanzierung durch die drei Kostenträger zu erfolgen hat (C-3322/2015 und C-1979/2015). Bei der Berechnung der Pflegebeiträge der OKP hat das EDI für die Pflegeheime die teils separat vergüteten Mittel und Gegenstände aufgrund dieser Rechtslage nicht einbezogen (vgl. Ziffer I.1.2). Im Rahmen der in den Jahren 2014 und 2015 durch das BAG geführten Sitzungen mit den Vertretern der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherer konnte jedoch nicht eruiert werden, wie die Kosten für Pflegematerialien von den Leistungserbringern abgerechnet wurden und damit in die Berechnung der Beiträge eingeflossen sind. Selbst wenn gewisses Material zur Applikation durch Pflegefachpersonen separat abgerechnet worden sei, heisst dies jedoch noch nicht, dass diese Leistungen nicht zumindest teilweise in den für die Berechnung der Pflegebeiträge berücksichtigten Vergütungen bzw. Tarifen enthalten waren.

Gemäss den Angaben des Datenpools ist das Total der Bruttoleistungen der Versicherer an die Abgabestellen MiGeL zwischen 2010 und 2014 um 97% von 122 Mio. Franken auf 240 Mio. Franken gestiegen, in den Jahren 2015 und 2016 folgten weitere Anstiege auf 259 bzw. 284 Mio. Franken (Datenauswahl wie für die Bruttoleistungen, vgl. Ziffer I.2.1.1). Zudem ist gemäss Datenpool von 2010 bis 2014 für die Ärzte eine Steigerung der Bruttoleistungen für die Leistungsart "MiGeL Arztpraxis" von 94 auf 127 Mio. Franken, im Jahr 2015 auf 134 Mio. Franken und im Jahr 2016 auf 143 Mio. Franken zu verzeichnen. Für die Apotheken sind die Bruttoleistungen der Leistungsart "MiGeL Apotheken" von 128 auf 151 Mio. Franken zwischen 2010 und 2014 gestiegen, in den Jahren 2015 und 2016 auf 160 bzw. 169 Mio. Franken. Die übliche Entwicklung der Gesundheitskosten aufgrund des technischen Fortschritts und der Demographie dürfte keine so starke Kostensteigerung in einer so kurzen Periode erklären können. In der Zeit zwischen 2010 und 2014 und auch in den folgenden Jahren dürfte somit eine Auslagerung der Verrechnung von Materialien von den Pflegeheimen und Leistungserbringern der Pflege zu Hause zu den Arztpraxen, Apotheken und Abgabestellen MiGeL erfolgt sein. Die für die Berechnung der Korrektur der Pflegebeiträge berücksichtigte Entwicklung des Totals der Bruttoleistungen an die Pflegeheime dürfte somit tiefer als diejenige sein, welche ohne Auslagerung resultiert wäre. Der vorgesehene Anstieg der Beiträge im Rahmen der vorliegenden Überprüfung aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität dürfte somit etwas zu hoch sein.

Die beschriebene Datenanalyse zeigt, dass eine Korrektur der Beiträge in Bezug auf das Material nicht begründet wäre. Für die Überprüfung der Kostenneutralität ist allein die Berücksichtigung des Totals der Bruttoleistungen der OKP an die Pflegeheime möglich, nicht aber eine Auswertung nach Leistungsart. Die Sensitivitätsanalyse zeigt, dass für jede 17 Mio. Franken Nebenleistungen, die ausgelagert würden, der Korrekturfaktor der Pflegebeiträge um einen Prozentpunkt reduziert würde.

Wenn die Bruttoleistungen für Nebenleistungen von der vorliegenden Überprüfung der Kostenneutralität der Pflegebeiträge hätten ausgeschieden werden können, würden sich die Berechnungen auf eine niedrigere Basis stützen. Aufgrund der Angaben des Datenpools liegt die Differenz zwischen der Verrechnung der Pflegeheime in allen Leistungsarten und der Verrechnung nach der Leistungsart "Pflegeheime Stationäre Tarife" im Jahr 2014 bei rund 100 Mio. Franken; diese Differenz schliesst jedenfalls neben den Bruttoleistungen für die Nebenleistungen auch diejenige zum Beispiel der Akut- und Übergangspflege oder der Tages- und Nachtkliniken aus. Mit einem Abzug von 95 Mio. Franken (100 Mio. gewichtet mit der Entwicklung der Pflegetage zwischen 2010 und 2014 [100 x 29‘577‘041 / 31‘169‘790]) für das Jahr 2010 und von 100 Mio. Franken für das Jahr 2014 von den für die Berechnungen berücksichtigten Bruttoleistungen würde der Korrekturfaktor nur um 0.4 Prozentpunkte steigen (vgl. Ziffer I.2.2). Dieser Effekt ist mit Berücksichtigung der Schätzungscharakter dieses Ergebnisses – z. B. können auch die Tages- und Nachtkliniken nach der Regel der Pflegefinanzierung finanziert werden – und der weiteren in diesem Kommentar erwähnten Ungewissheiten nicht von Bedeutung.

2.1.3 Kommunikationszeiten (communication au sujet du bénéficiaire CSB)

In den Kantonen, die das System PLAISIR (Planification Informatisée des Soins Infirmiers Requis) anwenden (Genf, Jura, Neuenburg und Waadt), wird die Entwicklung der Bruttoleistungen pro Pflegetag für die Pflegeheime zwischen 2010 und 2014 auch durch die neue Vergütung der CSB beeinflusst. Ohne diesen Effekt ergäben sich eine niedrigere Entwicklung der Bruttoleistungen als der beobachteten