Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 30 Seiten
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II. Besonderer Teil: Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
Anpassung der Beiträge der OKP an die Pflege (Art. 7a Abs. 1 und 3 KLV)
Aufgrund der Überprüfung der Kostenneutralität der Beiträge der OKP an die Pflege im Sinne des Absatzes 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 13. Juni 2008 werden die in Artikel 7a KLV verankerten Frankenwerte angepasst. Für die Pflege zu Hause sind die neu in Absatz 1 festgesetzten Beiträge 3.6% tiefer als die bisherigen. Für die Pflege im Pflegeheim sind die neu im Absatz 2 festgesetzten Beiträge 6.7% höher als die bisherigen.
III. Inkrafttreten
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.