Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 28 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren FIDLEV, FINIV und AOV – Ergebnisbericht

Art. 41

BX beantragt, dass der Registereintrag von den Pflichtigen jährlich zu aktualisieren ist, ansonsten ein Register nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Mit den zu meldenden Änderungen bestehe keine Gewähr dafür, dass das Register stets aktuell ist. Andere finden die 14- tägige Frist nur für wichtige Änderungen nötig, für die anderen würden 60 Tage ausreichen (SFAMA, ähnlich Vischer).

Art. 42

BX beantragt, dass die Registerstelle eine jährliche Gebühr zur Deckung ihrer laufenden Kosten erheben kann. SRO-SAV/SNV findet den Stundenansatz zu hoch.

4.3 Anbieten von Finanzinstrumenten

4.3.1 Prospekt

Art. 47

Diverse Teilnehmer möchten, dass Erleichterungen für KMU geprüft und eingeführt werden, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen zum Wachstumsprospekt in der EU (CVP, FDP, SGV, Validitas, sinngemäss VSV und BakerMcKenzie). Von anderer Seite werden die Argumente des Bundesrates akzeptiert, wonach derzeit keine spezifischen Erleichterungen für KMU aufgenommen werden, die Entwicklung in der EU aber weiterverfolgt werden soll (CFA, CP, FER).

Art. 55

SVSP möchte die Zusammenfassung nicht in den Basisprospekt aufnehmen, sondern in die endgültigen Bedingungen.

Art. 63

Bei der Nachtragspflicht wurde von verschiedener Seite bemängelt, die Verordnung gehe mit der Umschreibung der eine Nachtragspflicht auslösenden Sachverhalte über das Gesetz hinaus (AFBS, BakerMcKenzie, BärKarrer, Homburger, LenzStaehelin, SVSP, ähnl. Schellenberg/Wittmer).

Art. 70

SIX möchte, dass die Prüfstelle bei der Genehmigung ausländischer Prospekte zusätzlich die Anwendung eines bestimmten Prospekt- und Rechnungslegungsstandard vorgeben kann.

Einige Teilnehmer verlangen, dass aus Gründen des Anlegerschutzes ausländische Prospekte nur genehmigt werden können, wenn sie in einer Amtssprache oder Englisch abgefasst sind (Homburger, SIX, SVSP).

Art. 72

Von Seiten der Handelsplätze wird angeregt, dass die FINMA insbesondere zur Verhinderung der Arbitrage unter möglichen mehreren Prüfstellen etwa hinsichtlich den von diesen angewendeten Prüfkriterien koordiniert (BX, SIX).

Art. 79

Einzelne Teilnehmer erachten die Gebühren der Prüfstelle als zu hoch (BakerMcKenzie, SRO SAV/SNV).

20 \ COO.2255.101.2.852928 12/28