Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 28 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren FIDLEV, FINIV und AOV – Ergebnisbericht

Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF), Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken (VAV), Vereinigung

Schweizerischer Privatbanken (VSPB), Vischer AG (Vischer), VZ VermögensZentrum AG (VZ).

Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Glarus und Obwalden sowie der Schweizerische Städteverband und die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verweisen.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Verordnungsentwürfe stossen bei den Kantonen auf Zustimmung (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GR, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH), ebenso bei CVP, FDP, economiesuisse, SBVg, GSCGI, OAD FCT, OAR-G, wobei diese Parteien und Organisationen einige Bemerkungen und Vorbehalte anbringen. CMS, FER, FINcontrol, KMU Forum, Lenz-Staehelin, SFAMA, APSS, SwissHoldings, VbN und VSKB unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, begleitet von einzelnen Bemerkungen und Kritiken. SPS, SVP, SGB, SGV, CFA, CP, FRC, GCO, SKS, Validitas und VSV sind skeptisch. Die Stellungnahme zahlreicher Teilnehmer beschränkt sich auf technische Vorschläge, oftmals zu Detailfragen, die sie speziell betreffen (ABES, VAV, VSPB, Acolin/Hugo, ARIF, SBPV, ASFCMP, ASIP, SVV, BakerMcKenzie, BärKarrer, SNB, BorelBarbey, Bösch Homburger, BVK, BX, BZ Bank, CDBF, CMTA, COPTIS, De Vecchi, FIFS, FINSOM, SAV, SDM, SNV, FTAF, Homburger, IF, OAG, OAV, Versicherungs-Ombudsman, Banken-Ombudsman, Retraites populaires, SATC, SchellenbergWittmer, SFAA, SIX, SIX OLS, SRO Treuhand Schweiz, SRO SAV/SNV, STEP, STSA, Suva, TIA, Vischer, VQF, VZ).

Das Verordnungswerk wird insgesamt als ausgewogen beurteilt (CFA), es ziele in die richtige Richtung (CMS), sei geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit (KMU Forum) und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz (GCO) sowie dessen Attraktivität zu erhöhen (SVSP). SGV und VSV verlangen hingegen noch erhebliche Verbesserungen der Verordnungsentwürfe, namentlich bei der Differenzierung der verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten.

Hinsichtlich der EU-Gesetzgebung begrüssen AI und VSKB, dass die Verordnungen weniger detaillierte Ausführungsbestimmungen enthalten und sich auf grundsätzliche Anforderungen beschränken. ZH bezeichnet es als ausserordentlich wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzinstitute zu erhalten und langfristig zu sichern. ZH bittet deshalb den Bundesrat, die Verordnungen rasch an allfällige Änderungen im EU-Recht anzupassen. CFA hingegen äussert Bedenken bezüglich der Gleichwertigkeit dieser Vorlagen mit dem Rahmenwerk der EU. GCO wünscht, dass den Banken die Möglichkeit eingeräumt wird, auf ihre Kundinnen und Kunden aus Ländern, deren Gesetzgebung als gleichwertig beurteilt wird, die ausländischen Regeln anwenden zu dürfen.

Mehrere Teilnehmer vermerken mit Genugtuung den Einbezug der betroffenen Branchenverbände und -organisationen in die Ausarbeitung der Verordnungen (GR, ZH, VAV, SBVg, CS, FINcontrol, UBS, VQF); dieses Vorgehen wird als sachgerecht und effizient bezeichnet (CS). GR, ZG und VAV betonen, dass dies erlaubt hat, die Anliegen der Unternehmen der Finanzbranche zu berücksichtigen.

Der Kanton Tessin bringt Vorbehalte zu den finanziellen Auswirkungen an, welche die Gesetzesentwürfe namentlich auf die Finanzinstitute der italienischsprachigen Schweiz haben dürften. KMU Forum erachtet die zu erwartende finanzielle Belastung und den administrativen Aufwand für die kleinen Finanzintermediäre und ihre Branchenorganisationen als zu hoch.

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