Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 28 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren FIDLEV, FINIV und AOV – Ergebnisbericht

Vecchi, LenzStaehelin). Betreffend KmGK werden zu Artikel 121 (Andere Anlagen) Ergänzungen (Coptis, Vischer) und zum Übergangsrecht bei Artikel 144 (Übergangsbestimmung) verschiedene Klärungen angeregt (FIFS, LenzStaehelin, SFAMA).

4.8.2 Bankenverordnung

Zur vorgeschlagenen Anpassung von Artikeln 5 Absatz 3 Buchstabe b der Bankenverordnung (BankV, SR 952.02) trafen diverse unterschiedliche Vorschläge ein. So wird etwa verlangt zu statuieren, dass Forderungen generell keine Publikumseinlagen nach BankV sind (SBVg, CS, VSKB) oder dass dann keine Publikumseinlagen vorliegen sollen, wenn die Kundin oder Kunde darüber informiert wird, dass über den Schuldner keine FINMA-Aufsicht besteht und dass die Einlagensicherung nicht greift (BärKarrer). Andere schliesslich wollen Effekten vom Begriff der Publikumseinlage ausnehmen (Bösch, SwissHoldings, SchellenbergWittmer) oder sie verlangen für die Ausnahme einen Prospekt oder ein BIB (BakerMcKenzie).

5 Finanzinstitutsverordnung

5.1 Allgemeine Bestimmungen

5.1.1 Gegenstand und Geltungsbereich

Art. 2 und 4

In mehreren Stellungnahmen betreffend Artikel 2 (Geltungsbereich) werden Präzisierungen zur territorialen Anwendbarkeit (BakerMcKenzie, CS) und zu den Ausnahmen der wirtschaftlichen und familiären Verbundenheit sowie der gesetzlich geregelten Mandate angeregt (BärKarrer, BorelBarbey, economiesuisse, EXPERTsuisse, FINcontrol, SAV, SBVg, SGV, SNV, SRO SAV/SNV, SRO Treuhand, SwissHoldings, UBS, VbN, Vischer, VQF, VSV). Dabei werden – auch in weiteren Bestimmungen wie namentlich Artikel 4 (Bewilligungsgesuch und Bewilligungspflicht) – zudem Ergänzungen unterbreitet, die der besonderen Natur der Tätigkeiten von Trustees Rechnung tragen sollen, etwa zu sog. Private Trust Companies (Borel-Barbey, economiesuisse, FINcontrol, LenzStaehelin, SATC, SchellenbergWittmer, SGV, STEP, Validitas, VQF, VSV). Die Überführung des geltenden Artikels 18 Absatz 3 KAG in die FINIV wird in einer Stellungnahme kritisiert (VD), während eine andere Stellungnahme eine Präzisierung anregt (EXPERTsuisse).

5.1.2 Gemeinsame Bestimmungen

Art. 4 und 5

Bei Artikel 4 (Bewilligungsgesuch und Bewilligungspflicht) werden teils Fragen aufgeworfen (OAR-G), teils Klarstellungen – auch zu den Erläuterungen – vorgeschlagen (ARIF, BärKarrer, GSCGI, LenzStaehelin). In einem Fall wird zudem eine Ergänzung der im Gesetz statuierten Bewilligungskaskade befürwortet (SchellenbergWittmer). Weiter geltend gemacht werden Klärungs- und Anpassungswünsche bei den im Rahmen von Artikel 5 (Änderung der Tatsachen) vorgesehenen Meldepflichten (ARIF, BärKarrer, BakerMcKenzie, EXPERTsuisse, OAD FCT, PolyReg).

Art. 6–10

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer wünschen eine bessere Abgrenzung und Klärung des Verhältnisses der allgemeinen Anforderungen zu den institutsspezifischen Vorgaben (SGV, Validitas, VSV). Dies betrifft in erster Linie Artikel 6 (Organisation) und Artikel 9 (Übertragung

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