Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 28 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren FIDLEV, FINIV und AOV – Ergebnisbericht
EXPERTsuisse, OAD FCT, PolyReg) und die Risikodeckung (SATC, STEP) festlegen bzw. die FINMA habe nicht den Inhalt der Versicherungsbedingungen zu bestimmen (SVV). Bei Artikel 25 (Rechnungslegung) wird die im Entwurf vorgesehene Einschränkung auf Artikel 957 Absatz 1 OR teils befürwortet (AG, OAD FCT, SATC, PolyReg, STEP), teils abgelehnt (GSCGI, KMU-Forum, OAR-G, SGV, SRO SAV/SNV, Validitas, VSV). Alternativ könnten auch eine Berufshaftpflichtversicherung oder ein Kautionskonto (CFA) bzw. Eigenmittel (GSCGI) in Erwägung gezogen werden. Zusätzlich vorgeschlagen wird eine Ergänzung betreffend Geschäftsbericht sowie bei Artikel 26 (Interne Dokumentation) eine Präzisierung (EXPERTsuisse).
5.2.2 Verwalter von Kollektivvermögen
Teilweise wird einleitend das neue Regime begrüsst (ASIP), während andererseits geltend gemacht wird, die Bestimmungen zu den Verwaltern von Kollektivvermögen seien nochmals zu überarbeiten (SGV, Validitas, VSV).
Art. 27
Die in Artikel 27 (Berechnung der Schwellenwerte) vorgeschlagenen Bestimmungen zur Berechnung der relevanten Schwellenwerte werden begrüsst, wobei sowohl Ergänzungs- (SGV, Validitas, VSV) als auch terminologische Anpassungswünsche (LenzStaehelin, SFAMA) formuliert werden.
Art. 29 und 30
Im Rahmen von Artikel 29 (Organisation) wird bei Absatz 4 betreffend Wohnsitz teilweise die Streichung (SGV, Validitas, VSV) oder Einschränkung (BärKarrer) der Regelung beantragt. Ebenfalls kritisiert wird das in Absatz 6 des Entwurfs vorgesehene Erfordernis eines Oberleitungsorgans, welches nur ausnahmsweise verlangt sein soll (SGV, Validitas, VSV). Zum Oberleitungsorgan wird bei Artikel 30 (Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle) eine Ausnahme (LenzStaehelin, SBVg, SFAMA, UBS, VAV) bzw. Ausnahmemöglichkeit (De Vecchi) betreffend Finanzgruppen angeregt.
Art. 31 und 32
Zu Artikel 31 (Aufgaben) und Artikel 32 (Übertragung von Aufgaben) erfolgen einzelne Präzisierungs- und Ergänzungsvorschläge (EXPERTsuisse, GCO, LenzStaehelin, SFAMA).
Art. 34–40
Während zu Artikel 34 (Mindestkapital) terminologische Anpassungswünsche formuliert werden (BärKarrer, SchellenbergWittmer), wird bei Artikel 36 (Höhe der Eigenmittel) vereinzelt dessen Streichung beantragt (SGV, Validitas, VSV). Zudem wird ausgeführt, das Versicherungsvertragsrecht sehe abschliessend genügend Regeln für den Versicherungsvertrag betreffend Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeit vor (SVV). Hinsichtlich Artikel 37 (Anrechenbare Eigenmittel) gibt es ebenfalls einen Wunsch nach Klarstellung (EXPERTsuisse) und bei Artikel 38 (Abzüge bei der Berechnung der Eigenmittel) erfolgen weitere Streichungswünsche (LenzStaehelin, SFAMA). Dies gilt für Artikel 39 (Rechnungslegung und Geschäftsbericht) und Artikel 40 (Interne Dokumentation) ebenfalls (EXPERTsuisse, LenzStaehelin, SFAMA).
5.2.3 Fondsleitungen
Teilweise wird einleitend geltend gemacht, die Bestimmungen zu den Fondsleitungen seien nochmals zu überarbeiten (SGV, Validitas, VSV).
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